Eine Frage zum online Vertrags Recht

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie ist in diesem Fall die Rechtslage?

Ein Unternehmer schliesst mit einem online Service Dienst z.B. am 15.08.08 einen Vertrag ab, schriftlich vereinbarter Vertragsbeginn ist der 15.09.08 ( einen Monat später).
Er widerruft den Vertrag eine Woche später, mit Hinweis auf das gesetzliche Wiederufsrecht, schriftlich mit Einschreiben beim Auftragnehmer.

Der Auftragnehmer antwortet darauf, dass der Vertrag nicht widerrufen werden kann da er diesen als Unternehmer abgeschlossen hat.

Hat ein unternehmen kein Recht auf Widerruf bei Online Geschäften ?

Ist diese Aussage richtig ? Auch wenn keine Dienstleistung bis zu diesen Zeitpunkt erbracht wurde und der Vertrag erst einen Monat später in Kraft tritt.

Bitte um kurze Info zur Rechtslage in dem Fall.

Vielen Dank

Hallo!

Hat ein unternehmen kein Recht auf Widerruf bei Online
Geschäften ?

Ja. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist es auch kein Fernabsatzvertrag und es gibt somit kein Widerrufsrecht.

Jan

Hallo Jan,

Verbaucher ist man doch in jedem Fall ?

Gilt das aber auch wenn noch keine Dienstleistung erbracht wurde und der Vertragsbeginn erst auf einen Monat später datiert wurde.

Also im Prinzip noch kein Arbeitsaufwand für den Auftraggeber enstanden ist.

Wieso kann man als Unternehmen dann den Vertrag nicht kündigen?

Jens

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Hallo!

Verbaucher ist man doch in jedem Fall ?

Es kommt drauf an, als was du handelst, nämlich als Unternehmer. Und um das noch klarzustellen: Verbraucher hat hier nichts mit ‚verbrauchen‘ zu tun. Ob jemand für sein Unternehmen Büromaterial kauft, um es weiterzuverkaufen oder selbst zu ‚verbrauchen‘, spielt keine Rolle.

Wieso kann man als Unternehmen dann den Vertrag nicht
kündigen?

Kündigen kann man immer unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsbedingungen. Es gilt immer das Prinzip, dass Verträge einzuhalten sind, auch für Verbraucher. Wenn ich privat eine Reise buche, die ich in 4 Wochen antreten will, habe ich auch zu keinem Zeitpunkt ein gesetzliches Widerufsrecht.

Jan

Verbraucher vs. Unternehmer
Hallo,

Verbaucher ist man doch in jedem Fall ?

Nein:

BGB § 13 Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

BGB § 14 Unternehmer
(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gruß

S.J.