KUG
Hallo Sven,
also da gibt es um genau zu sein das
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG)
Da ist das zutreffende, welches du wahrscheinlich meinst und welches da sagt:
§ 22 (Recht am eigenen Bild)
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
§ 23 (Recht am eigenen Bild, Ausnahmeregelungen)
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
-
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
-
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
-
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
-
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird
Zusammengefasst: §22 + §23, Abs.1, 1.KUG Personen der Zeitgeschichte
Also kannst du das Foto auf deiner HP grundsätzlich veröffentlichen, solange du es nicht großartig zwechentfremdest oder falsche Zusammenhänge herstellst.
Beispiel:
Foto Ex-Bundeskanzler Kohl+Du händeschüttelnd auf dem Potsdammer Platz.
Bildunterzeile:
Helmuth Kohl und S. trafen sich am 15.08.1998 in Berlin auf dem Potsdammer Platz.
Des ist o.K.
Aaaaaaaaber…
gleiches Foto, Sven hat eine Kohlkopffarm, zu erreichen unter www.Kohlkopf.de, Bildunterzeile
Der Helmuth Kohl der BRD kauft auch bei uns…
wenn dem nicht so ist, dann ist es VERBOTEN (Falschaussage und eventuell §23 Abs.2 KUG) und kann:
§ 33 (Strafvorschrift)KUG
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Also, genau überlegen was du mit dem Foto bezweckst, und wie es verwendet wird.
Gruß
der Alex