Hallo,
dürfen Ärzte ihr Honorar unangekündigt um 30% erhöhen oder muss dies einem Patienten (Privat/Selbstzahler) der diese Leistungen bereits mehrfach bekommen hat, mitgeteilt werden.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Hallo,
dürfen Ärzte ihr Honorar unangekündigt um 30% erhöhen oder muss dies einem Patienten (Privat/Selbstzahler) der diese Leistungen bereits mehrfach bekommen hat, mitgeteilt werden.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Hallo,
die Rechnung eines Arztes richtet sich immer nach der Gebührenordnung für Ärzte = GOÄ. Das ist quasi die Preisliste der Ärzte. Im Gegensatz zu Restaurants, die für ein Schnitzel verlangen können, was sie wollen, darf die GOÄ den Ärzten nicht gänzlich ausser Kraft gesetzt werden (…„ich halte mich nicht an die GOÄ…“) und schon gar nicht ohne schriftliche Einwiligung des Patienten. Die GOÄ ist seit 1986 (?) unverändert. Sie kann im Internet von Jedermann eingesehen werden.
In der Arztrechnung sind die erbrachten Leistungen einzeln aufgeführt. Dazu der Steigerungssatz - üblich ist der 2,3fache bzw. 1,8fache Satz des in der GOÄ genannten Preises und der daraus resultierende Endpreis der Einzelleistung.
Da Rechnungen jeweils im Original und einer Zweitschrift versandt werden, ist es für Dich doch einfach nachzuprüfen, in welchen Punkten die neueste Rechnung von den alten abweicht.
Es könnte sein, dass Leistungen (Untersuchungen, Beratung usw.) hinzukamen, oder neuerdings bei Dir Besonderheiten vorlagen, was einen höheren Steigerungssatz bedeuten KÖNNTE.
Die GOÄ hat sich, wie gesagt, seit Jahren nicht geändert.
Viele Grüße
Maralena