Eine Frage zur HOAI für Architekten

Hallo,

ich finde zu §16 Abs.1 nur Honorartafeln aus dem Jahr 1996.
Gibt es keine neueren? Und wie bindend sind die jeweiligen Höchstgrenzen je anrechenbaren Kosten, darf der Architekt sie in seinem Angebot übersteigen?

vielen Dank für eure Antworten und Grüße
woven

Hallo,

Hallo,

ich finde zu §16 Abs.1 nur Honorartafeln aus dem Jahr 1996.
Gibt es keine neueren?

Doch sicher gib es neue, aber die gibt es nicht im Internet, zumindest nicht kostenlos.

Und wie bindend sind die jeweiligen

Höchstgrenzen je anrechenbaren Kosten, darf der Architekt sie
in seinem Angebot übersteigen?

Wenn die HOAI vereinbahrt ist mit dem Architekten, dann ist sie auch bindend und der Architekt muss sich daran halten.

vielen Dank für eure Antworten und Grüße
woven

Gruß, Meike

Na Na Na
Hallo

ich finde zu §16 Abs.1 nur Honorartafeln aus dem Jahr 1996.
Gibt es keine neueren?

Doch sicher gib es neue, aber die gibt es nicht im Internet,
zumindest nicht kostenlos.

http://www.hoai.de/

Hier schon.

Und wie bindend sind die jeweiligen

Höchstgrenzen je anrechenbaren Kosten, darf der Architekt sie
in seinem Angebot übersteigen?

Wenn die HOAI vereinbahrt ist mit dem Architekten, dann ist
sie auch bindend und der Architekt muss sich daran halten.

Wenn die anrechenbaren Kosten sich ändern, dann hat dies eine Ursache. Auf jeden Fall kann man sich nicht darauf zurückziehen, es wurde vereinbart … es sei denn man hat im Vertrag die anrechenbaren Kosten exakt [!] definiert.

Wurde in der Honorarzone nix vereinbart gilt stets der Mindestsatz. Die Honorarzone kann man durch die Vergleichs- / Referenzobjekte in der HOAI ermitteln.

Christian