Eine Frage zur Körperverletzung

Guten Tag,
wie lange kann man jemanden für Körperverletzung belangen?

In meiner Kindheit/Jugend wurde ich des öfteren von meinem Stiefvater geschlagen.
Damit meine ich keinen kleinen Klaps auf den Po oä.
Ich wurde des öfteren verprügelt.
Entgegensetzen konnte ich dem nie etwas, da er auch Kampfsport betrieben hat.

Früher habe ich mich einfach nicht getraut jemanden davon zu erzählen.
Dem Internet sei dank, kann man auch anonym bleiben.

Also, kann ich noch was gegen meinen Stiefvater unternehmen?
Zum Zeitpunkt dieser Taten war ich zwischen 13 und 16.
Nun bin ich 23 und habe ein wenig Angst, dass alles schon verjährt ist

Vielen Dank im Voraus

Das ist schwierig,weil es nicht nachgewiesen werden kann, wenn Zeugen da sind besteht evtl. eine Chance, aber es lohnt sich nicht wirklich, weil mit hoher Wahrscheinlichkeit wird das Verfahren eingestellt aufgrund mangelnder Beweise.

MfG

Marco

Hallo,

in so einem Fall wenden Sie sich am besten an das Jugendamt, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Die Mitarbeiter dort sind in der Regel schweigepflichtig. Dort wird man Ihnen gewiss gut weiterhelfen können. Die Menschen dort wissen am besten, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist, da sie tagtäglich mit gleichgelagerten Fällen betraut sind. Sie könnten ja vorab auch mal telefonisch und anonym anfragen, falls Sie sich noch nicht ganz sicher sind. Sie müssen in einem solchen Fall aber keine Angst haben. Vertrauen Sie auf Ihr Recht, auf Beistand und Hilfe.

Für Minderjährige, die erst im Erwachsenenalter Anzeige erstatten möchten, gelten je nach Fall spezielle Voraussetzungen, die die Verjährungsfristen verlängern können. Es kommt in diesem Zusammenhang aber auch auf die Art der Körperverletzung an, da es verschiedenen Formen und daher auch verschiedene Verjährungsfristen gibt. Das Jugendamt weiß auch hier mehr.

Ich würde mich aber erst mal nach meinen Möglichkeiten erkundigen. Anzeige können Sie im Nachhinein immer noch erstatten. Haben Sie keine Angst.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.