Eine Frage zur Reisekrankenversicherung

In Allgemeinen Bedingungen steht folgendes:
„Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in
Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem uns
Ihr unterzeichneter und zurück gesandter Antrag zugegangen ist und Sie die Vertragsbedingungen
erhalten haben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf hat die unten beschriebenen Rechtsfolgen. Er ist zu richten an:
HUK-COBURG-Krankenversicherung AG, Willi-Hussong-Straße 2, 96444 Coburg
E-Mail: [email protected]
Widerrufsfolgen
Mit Zugang Ihres Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz. Soweit Sie auf den zu zahlenden Versicherungsbeitrag
hingewiesen wurden und zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz
vor Ende der Widerrufsfrist beginnt, müssen Sie uns den auf die Zeit bis Zugang des Widerrufs
entfallenden Teil des ausgewiesenen Versicherungsbeitrags bezahlen. Das Gleiche gilt, wenn
Sie bereits Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben. In beiden
Fällen erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Kalendertagen, den
auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil eines bereits gezahlten Beitrags.
Nur wenn Sie noch keine Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen
haben und ein Hinweis auf den zu zahlenden Versicherungsbeitrag oder Ihre Zustimmung zum
vorzeitigen Versicherungsbeginn fehlen, erstatten wir Ihnen zusätzlich den gesamten für das
erste Jahr des Versicherungsschutzes bereits gezahlten Beitrag zuzüglich Zinsen.“

Der Jahresbeitrag beträgt 8 Euro.

Nun stellen Sie sich bitte vor. Ich schließe den Vertrag ab 1 Tag vor der Reise, bezahle sofort, reise ab und in 10 Tagen bin ich wieder in Deutschland ohne Gesundheitliche Probleme und rufe meine Vertragserklärung wider. Wiviel bekomme ich in diesem Fall zurück?
(8/365)*10=0,21, also bekomme ich ca. 7,79 Euro erstattet, oder?

also ich würde die 8 EURO investieren - ist schließlich nicht soooooo eine große Summe!!!

Hallo Pavelasd,

das ist richtig! Wenn Du ausdrücklich zugestimmt hast das der Versicherungschutz vor der Widerrufsfrist beginnt.
Grundsätzlich gilt allerdings: Es besteht erst Versicherungsschutz mit Erhalt des Versicherungsschein. Somit musst du aufpassen ob Du dir mit so eine Aktion nicht selbst ein Bein stellst.

Gruß
Lohmes

Theoretisch/juristisch m.E. ja (wie genau sich der Anteil rechnet, ob es tageweise, monatsweise oder sonstwie abgerechnet wird, wie viele Tage das Jahr hat, steht sicher auch irgendwo.

Ökonomisch ist Ihr Aufwand für den Widerrruf inkl. wer-weiss-was Abfrage höher als der Jahresbeitrag, das werden Sie bei der Versicherung ev. auch jemandem erklären müssen, der die Versicherungsbedingungen nicht auswendig weiss und auch nicht versteht was Sie von ihm/ihr wollen, auch verzichten Sie auf den Versicherungsschutz bei weiteren Reisen.

Praktisch wird die Versicherung Ihnen vermutlich einfach ihre 8 Euro zurückerstatten, sie weiss ja nicht dass Sie den Versicherungssschutz in ANspruch genommen haben und wird das bei 14 Tagen auch nicht nachprüfen.

Hallo
wer sich für die HUK als Krankenversicherer entscheidet weiß hoffentlich was er tut - man sollte die Vertragsbedingungen / Leistungen lesen!

Wer sich so versichert macht sich dann auch noch Gedanken über das erscheichen einer Versicherung ;-(
Tolle Frage die keines weiteren Kommentars bedarf.
MFG Febud

Verstehe die Frage nicht? Wollen Sie die Versicherung nun in Anspruch nehmen oder nicht? Oder wollen Sie wegen 8,-€ Jahresbeitrag (!)die Versicherung an der Nase herumführen?

Mit Zahlung der Prämie kommt der Vertrag zustande.

Hallo,

man kann es ja mal versuchen!

Ich bin leider kein Jurist!

Gruß
Josch

Theoretisch würde die Rechnung so stimmen, ABER:

Es kommt zusätzlich immer auf die entsprechende Vertragsbestimmungen / Versicherungsbedingungen an, die u.U. Beginn / Gültigkeit der Versicherung in Zusammenhang mit dem Buchungsdatum der Reise setzen. Ich würde Ihnen empfehlen, sich an den entsprechenden Stellen einzulesen, ob Ihre Rechnung tatsächlich so aufgeht.

Mal davon abgesehen stellt sich natürlich die Frage, ob es sich tatsächlich lohnt, sich für 7,79€ hinzusetzen, den Widerruf zu formulieren (5Min Arbeit * angenommene 10€/Stunde = 84 ct.), das Ding auszudrucken (Tintenstrahldrucker, Kosten 1 Seite s/w im Schnitt 8ct.), Papier und Umschlag 7ct., Das Ding zur Post bringen (gesamt 20 Minuten *10€/Stunde = 3,36€), wegschicken als Einwurfeinschreiben 2,15€

macht in der Summe 6 EURO 50 Cent.

P.S. Diese Frage habe ich nur auf Grund krankheitsbedingter Langeweile beantwortet, an sonsten kein weiterer Kommentar…

Du hast doch nicht mehr alle Latten am Zaun, die Versicherung sollte Dir noch 100€ extra abziehen für bodenlose Frechheit!!!

Am besten fährst Du nicht merh in Urlaub, kannst Dir dann die 8€ gleich sparen!!!

Zu so etwas wie Dir fäält mir nichts anderes ein!

also zu dir und zu alle, die mich für einen Arschloch halten!
Ich will so was nicht vornehmen, sondern ich will etwas, was mit Versicherung zu tun hat, studieren und mache mir über alles, was damit zusammenhängt, Gedanken.
Wenn ich wirklich so was machen möchte, würde ich euch nicht umfragen

Hallo: Es würde mich Interesieren was Ihnen denn die Huk- Coburg darauf geschrieben hat.?
Es kommt darauf an wie das jetzt die Versicherung ins Verhältnis setzt was ist der Verwaltungsanteil, was ist
versicherte Leisung ? Hier wird sich die Lösung finden ob und wie viel Sie noch zurück bekommen.
Als Versicherungsbeginn ist ja der Tag an dem das Geld auf dem Konto der Versicherung ist.Ab da haben Sie auch Versicherungsschutz.Und zu beachten ist auch das in den AGB meistens eine Klausel noch ist das Sie z. B.
die Erstjahresprämie im vollen Umfang leisten müssen, oder Vertragslaufzeit 3Jahre.
Dies sollten Sie erstmal Nachlesen, dann wird sich ihre Fragen von selbst beantworten.

MFG B.B

Leider kann ich Ihnen die Frage zur HUK nicht beantworten.

VG

F-W. Hollmann-Raabe

Nun, dann entschulige ich mich und werde deine frage beantworten, du wirst nur einen geringen teil zurück bekommen, da du ja auch den versicherungsschutz für eine woche genossen hast.

LG

Nun stellen sie sich bitte vor das ich auf solche Fragen nicht Antworten möchte.
Haben sie nichts anderes zu tun als mit solch einem
Sch… zu beschäftigen?

Mfg Jürgen

Ich habe mehr zu tun als Sie

Theoretisch bekommt man da alles zurück - allerdings halte ich es für eine Frechheit und auf die 8 Euro kommts meiner Meinung nach nicht drauf an.

Gruß
Martin
http://www.marcoxa-beamtenkredit.de

Ja, ich denke in diesem Fall ist eine Rückerstattung möglich.
Einfach beim Versicherer nachfragen. Denke nicht, dass der wegen den paar Euro nen Aufstand macht.

k.a.