Eine Frage zur Riesterförderung (Zulage vom Staat)

Liebe Community,

in meinem Fall geht es um eine Frau, die ehemals Vollzeit beschäftigt war. 2007 hat sie ein Kind bekommen, war ein Jahr in Elternezit und arbeit seitdem in Teilzeit.

Nun hat sie Ende 2008 einen Riestervertrag abgeschlossen und den Beitrag genau berechnet, damit sie die maximale Förderung bekommt.

Nun schickt ihr die Bank einen Antrag auf Altersvorsorgezulage 2008 und darin werden Angaben zum Einkommen 2007 abgefragt. In 2007 war das Einkommen jedoch noch viel Höher (Vollzeit bzw. 2/3 davon: Elterngeld).

Damit hätte die Frau viel zu wenig einbezahlt, um die maximale Förderung zu bekommen. Kann das sein?

Hat sie das falsche Formular bekommen? Oder geht das mit dem Einkommen immer ein Jahr zurück.

(Bei der Bank kriegt man keine Auskunft :frowning:

Vielen Dank für jede Antwort.

Markus

Guten Tag Markus,
grundsätzlich ist immer das Vorjahreseinkommen maßgeblich
für die Berechnung von Beitrag bzw. Förderung.
Mir will scheinen, Sie sind da an eine etwas dösige Bude geraten,
wenn Sie schreiben, man kriegt dort keine Auskunft.
Die genannte Information gehört zur Grundausstattung jedes
Ri.-Kunden. Wenn das nicht rübergewachsen ist, was ist dann nicht noch
alles bei der Bank geblieben ?
Oder haben Sie das Ganze bei einer Fernbank im Postfach ohne Telefonanschluß abgeschlossen ?

Gruß
Günther

Damit hätte die Frau viel zu wenig einbezahlt, um die maximale
Förderung zu bekommen. Kann das sein?

Ja.

Hat sie das falsche Formular bekommen? Oder geht das mit dem
Einkommen immer ein Jahr zurück.

Der Beitrag wird immer aus dem Einkommen des Vorjahres berechent.

(Bei der Bank kriegt man keine Auskunft :frowning:

Warum macht man dann da solche Verträge ? Ich verkaufe ja auch keine Sachen, von denen ich keine Ahnung habe.

Vielen Dank für die Antworten.

An Günther: Richtig vermutet, eine „Fernbank“. Kam aber bei Stiftung Warentest ganz gut weg. Wie dem auch sei, ich war wohl etwas zu ungeduldig. Man hat mich inzwischen angerufen.

Ich war (leider) „doppelt“ unwissend, insofern passt es jetzt wieder :wink:

Es geht wirklich immer um das Vorjahr, dass wusste ich nicht. Was ich aber auch nicht wusste, dass Elterngeld garnicht als „Einkommen“ im Sinne von Riester zählt. Deshlab haben wir genug einbezahlt um die maximale Förderung zu bekommen.

Vielen Dank für die Antworten.

Markus