Eine frage zur verbuchung: ein unternehmen

Hallo zusammen, folgender Fall:

Ein Unternehmen zahlt die Mietkaution für einen Mitarbeiter. Die Kaution wird dem MA vom Gehalt abgezogen. Später nach Auszug und Erhalt der Kaution wird sie dem AM zurückerstattet. Wie verbucht man einen solchen Fall. Eigentlich ist es ja ein durchllaufender Posten, nur kann dieser über Jahre hinweg bestehen. Einerseits kann man den Aufwand als Gehaltsvorschuss sehen, muss dann aber nicht auch eine sonst. Verbindlichkeit dem MA gegenüber gebucht werden? Vielen Dank für die beste Vorgehensweise!

Wenn der AG für den AN die Kaution vorschießt und dann mit dem Gehalt verrechnet, spielt sich das ja auf der Ebene Gehalt ab.Die Kaution gehört dem AN, die Firma ha damit nichts zu tun. Wenn dann der Vermieter das Konto des AG’s zur Erstattung benutzt, ist das ein durchlaufender Posten.

Ich hoffe, geholfen haben

Gruß

Woelm

Hsllo Interessierter-01,
leider kann ich Dir bei dieser Frage nicht weiterhelfen.
Trotzdem noch viel Erfolg!

Hallo „wer auch immer“,
da gibt es mehrere Möglichkeiten, die nur vernünftig ausgelotet werden können, wenn der gesamte steuerliche Rahmen bekannt ist. Ein professioneller Steuerberater ist hier durchaus empfehlenswert.
Anonyme Anfragen beantworte ich sowieso nicht. Soviel Respekt und Höfflichkeit sollte schon vorhanden sein, dass man seine Anfragen zumindest unterschreibt (wenn man schon kostenlose Hilfe haben möchte).

Mit bestem Gruß,

Roland W. Jansen

Sorry, da bin ich auch überfragt. Beste Grüße

Hallo
zuerst muss eine Forderung gegenüber dem MA in Höhe der Kaution gebildet werden. Es handelt sich ja dabei eigentlich um ein Arbeitnehmerdarlehn.

Zusätzlich sollte ein Kautionskonto (Verbindlichkeit) in voller Höhe der Mietkaution gebildet werden. Dieses wird dann nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder ausgeglichen sozusagen als Erinnerungsposten. Die Zinsen sind dabei noch als a.o. Aufwand zu buchen. Auf die hat ja der Arbeitgeber ja wohl verzichtet? Evtl. ist aber dabei die steuerliche Behandlung noch nicht berücksichtigt.

Die Ratenzahlungen werden dem AN-Darlehen gegengebucht.