… bei mir steht folgendes im Arbeitsvertrag:
Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Währen der Probezeit können beide Parteien den Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Was heisst das genau?
Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien nur ausserordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden?
besteht das nur nachder Probezeit?
Vor Dienstantritt ist die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses für beide Seiten ausgeschlossen. Das Recht zu außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt?
was heisst das denn nun wieder??
für Hilfe wär ich dankbar.
gruss