Eine Fragen zum Arbeitsvertrag/Kündigung

… bei mir steht folgendes im Arbeitsvertrag:

Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Währen der Probezeit können beide Parteien den Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Was heisst das genau?

Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien nur ausserordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden?

besteht das nur nachder Probezeit?

Vor Dienstantritt ist die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses für beide Seiten ausgeschlossen. Das Recht zu außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt?

was heisst das denn nun wieder??

für Hilfe wär ich dankbar.

gruss

es bedeutet, dass man Dich mit 2 Wochen zu jedem Termin kündigen kann.

ausserordentlich kann man immer kündigen, aber in diesem Fall bezieht es sich auf nach der probezeit, da man in der PZ mit 2 Wochen ohne Grund kündigen kann.

d.h dass Du vor Beginn der Anstellung nicht kündigen kannst, sondern erst wenn Du den Job angetreten hast, erst dann kannst Du kündigen oder kann Dir gekündigt werden.