Eine fristlose Kündigung bei Verbot der Unterverm

Hallo zusammen,

wir haben Ladenräume angemietet. Mit einem 10 Jahres Mietvertrag. ( Ich weiß das ist sehr viel. Anders hätten wir ihn aber nicht bekommen) Wir sind jetzt 2 Jahre im Laden. Und haben Ärger mit unseren Vermieter. Er richtet die Aussenfassade nicht her. Die Räume sind schlecht isoliert oder gar nicht. Die Heizkosten sind sehr hoch. Anfangs abgesprochene Monatsmiete wurde auch nicht eingehalten. Er berechnet mehr.
Ich bin über die Aussage gestolppert:

Eine fristlose Kündigung durch den Mieter ist bei Verbot der Untervermietung möglich.

Frage: Stimmt diese Aussage? Ist dies auch bei Gewerblicher Vermietung richtig?

Kann mir jemand vielleicht noch einen Tip geben wie wir aus diesen Mietvertrag raus kommen könnten.

vielen Dank für eure Hilfe im voraus.

Gruß

Thorsten

Hoffe jetzt einfach, dass das Mietobjekt in der Schweiz ist. Sonst müssen die deutschen Kollegen ran.

Er richtet die Aussenfassade nicht her.
Die Räume sind schlecht isoliert oder
gar nicht.

Diese Punkte sind wertmindernd, wenn sie erst jetzt so ist, also nicht bei Mietbeginn (da wusstest du es ja schon). Wenn also durch ein Wasserschaden oder ähnliches die Räume beschädigt wurden, kannst du mit Mietzinsreduktion drohen. (Ca. 20%)

Die Heizkosten sind sehr hoch.

Hilft nur die Heizkostenabrechnung kontrollieren und beanstanden.

Anfangs abgesprochene Monatsmiete wurde auch nicht eingehalten.
Er berechnet mehr.

Da ja der Mietzins im Vertrag festgehalten ist und er dich vermutlich nicht auf die Mietzinserhöhung aufmerksam gemacht hat, ist das ein einseitiger Vertragsbruch. Hier hättest du die Möglichkeit den Vertrag zu künden.

Ich bin über die Aussage gestolppert:

Eine fristlose Kündigung durch den Mieter ist bei Verbot der
Untervermietung möglich.

Frage: Stimmt diese Aussage? Ist dies auch bei Gewerblicher
Vermietung richtig?

Das heisst nur, dass eine solche Klausel (die der Untervermietung) nichtig ist (ungültig). Im Gewerbe geht man nicht davon aus, dass du Räumlichkeiten mietest, die du dann weiter vermietest. Hier kann der Vermieter kommen und abklären, ob du weitaus mehr verlangst, als du bezahlen musst. Das wäre dann ungerechtfertigte Bereicherung. Auch hier wärst du das Mietobjekt los. Er wird dir künden und auch noch eine Anzeige an den Hals hängen, die dann eine Schadenersatzforderung zu folge hat.

Kann mir jemand vielleicht noch einen Tip geben wie wir aus
diesen Mietvertrag raus kommen könnten.

Es gibt langwierige Methoden mit Mieterverband und so. Was ich versuchen würde ist folgendes (du scheinst mehr an einer Kampftour interessiert sein):

Die Hälfte der Miete auf ein Sperrkonto bezahlen. Da wird dir der Vermieter dann wohl Mahnungen senden und die Betreibung versuchen. Dann kannst du bei der Betreibung einen Rechtsvorschlag erheben. Bei Gericht gibst du dann die Missstände an. Da du das Geld auf ein Sperrkonto bezahlt hast, zeigst du an, dass du wohl fähig gewesen wärst den Mietzins zu bezahlen, aber nicht gewillt warst, da das Mietobjekt nicht unterhalten wurde, wozu der Vermieter verpflichtet ist. Nun kanns aber geschehen (mit grösster Wahrscheinlichkeit), dass das Gericht den Vermieter dazu zwingt, dass Gebäude instand zu stellen, er kann dann keine Mietzinserhöhung verlangen, solange er nur den Werterhalt durchführt. Sollte er dann eine Mietzinserhöhung verlangen, dann kannst ja du den Vertrag auflösen, da das eine einseitige Vertragsänderung ist.

vielen Dank für eure Hilfe im voraus.

Ich hoffe, es hilft. Am besten wendest du dich an den Mieterverband oder an einen Rechtsanwalt, der sich auf solches spezialisiert hat.

Gruss Haegar CH