Eine gute Freundin von Uns betreibt eine

… Stöberscheune und veranstaltet alle 4 Wochen einen aussen Flohmarkt!Wir würden dort gerne Bratwürstchen grillen und dann dort verkaufen!Welche Genehmigungen sind dafür nötig?Mussen wir das bei der Gemeinde anmelden,oder wie muß ich mir das vorstellen!?Gruß Christoph

Hallo,

da musst Dich schon bei Deiner Gemeinde erkundigen was im hygienischen Bereich erfuellt sein muss.

Gruß von helmut:

… Stöberscheune und veranstaltet alle 4 Wochen einen aussen
Flohmarkt!Wir würden dort gerne Bratwürstchen grillen und dann
dort verkaufen!Welche Genehmigungen sind dafür nötig?Mussen
wir das bei der Gemeinde anmelden,oder wie muß ich mir das
vorstellen!?Gruß Christoph

Grundsätzlich ist das nicht einfach so erlaubt.
Am besten erkundigt man sich beim Ordnungasamt.
Dann wissen die natürlich bescheid.
Ich war mal Vorsitzender eines Vereins in unserem Ort.
Es gibt sicherlich Hygiene -Vorschriften. Dann verdient man auch damit Geld. Es wäre schonmal ganz gut wenn ein Verein dahinter stehen würde.
Evtl. braucht man ein gesundheitszeignis.
Mehr kann ich leider dazu nicht sagen.

Hallo Christoph,
da sich das gewerblich anhört, braucht Ihr erst einmal einen Gewerbeschein.
Jetzt wg. der Bratwurst, eigentlich benötigt Ihr keine Genehmigung der Gemeinde aber nicht jede Verwaltung ist gleich, ich würde das Vorhaben auf jeden Fall im Vorfeld der Veterinärbehörde melden.
Ganz wichtig, für die Bratwürst brauch Ihr einen Kühlschrank, dieser muß nachweislich +4°C halten wenn es frische Bratwürste sind bei gebrühter Ware genügen +7°C. Zusätzlich muß der Betreiber und alle die Grillen eine Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz haben, dieses muß dann alle zwei Jahre wiederholt werden, die Erstbelehrung macht das zuständige Gesundheitsamt. Dann ist auch eine dokumentierte Reinigung durchzuführen und dies immer. Jetzt wird es noch richtig lustig, der Kunde muß sehen können was er isst, es geht also um das Zutatenverzeichnis der Würstchen und der sonstigen angebotenenn Lebensmittel.
Ich hoffe Ihr habt immer noch Lust das Ganze durchzuziehen. Wenn noch Fragen, dann einfach melden.
Gruß
Hans-Jürgen

Danke Helmut für deine schnelle Antwort!

Auch an dir ,ein nettes Dankeschön für deine Antwort!Gruß Christoph

Hallo Christoph,
leider kann ich dir bei dieser Frage nicht helfen. Das Einfachste wäre wahrscheinlich, bei deiner Gemeinde einmal nachzufragen, wie solche Dinge gehandhabt werden.

Viele Grüße und viel Erfolg
Katja

Hallo Christoph,

Welche Genehmigungen sind dafür nötig?Mussen
wir das bei der Gemeinde anmelden,oder wie muß ich mir
das vorstellen

Bei uns in Karlsruhe ist das Marktamt der Stadt zuständig. Ich würde mal bei Eurer Gemeinde nachfragen, ob es ein vergleichbares Amt gibt. Die müssten eigentlich die Frage beantworten können.

Viele Grüße,

Dieter

Hallo Christoph

Das Größte Problemm ist das es fast in jedem Bundesland etwas andesr ist .

Brauchen wirst du auf alle Fälle einen Gewerbeschein kostet um die 30 € einmalig

Bei uns braucht man noch eine : Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetzt ( Früher Gesundheitszeugnis ) kostet um due 30 € die Belehrung dauert ca 1 Stunde auf dem Gesundheitsamt .

Bei uns Braucht man auserdem :

1 Handwaschbecken

1ne Feuerlöschdecke oder einen Feuerlöscher

Wenn die Gäste sich setzen können noche eine Toilette für Männer und eine für Frauen .

Auch muß gewährleistet sein das die Wurst die nicht gegrillt wird immer gekühlt ist bei Höstens 7 Grad +

So ist das heir geregelt mach dich am Besten auf dem Gesundheitsamt schlau oder deiner Stadverwaltung die werden das alles ganz genau wissen den wenn du was vergessen hast kann das sehr schnell sehr Teuer werden .

Viele Grüße Frank E

Fleischermeister / Steakmeister / Koch ( Küchenchef )

Hallo,
da kann ich leider keine Antwort drauf geben.
Ich grille nur privat.

das kann ich nicht sagen - das hängt von der größe der veranstaltung ab