Hallo,
habe einen Artikel versteigert und nach Ablauf der Auktion meldet sich nun der Bieter, dass er den Artikel nicht mehr möchte und ob er vom Kauf zurücktreten kann?
Wie sieht es dabei mit der Gutschrift aus,bekommt man dabei auch sein Geld zurück?
Annika
Hi
ja klar bekommst du dein Geld zurück.
Du musst ihm eine Erinnerungsmail schicken dass er bezahlen muss aus dem Ebay system.
Nach versteichen von ich glaube 10 tagen kannst du die Gutschrift anfordern.
mfg
pako
guckst du -> Mein Ebay -> Konto -> Gutschrift beantragen
Hallo Annika,
du kannst Dir die Verkaufsprovision von Ebay gutschreiben lassen mithilfe des Ebay-Mahnverfahrens, mit Punkt 3 beginnend (ist Voraussetzung):
http://pages.ebay.de/help/community/npb.html
Dort dann auswählen „Verkäufer und Käufer haben sich geeinigt die Transaktion nicht abzuschliessen“ (ähnlicher Wortlaut).
Auf den Einstellgebühren bleibst Du allerdings sitzen.
Gruß,
Mandy
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guckst du -> Mein Ebay -> Konto -> Gutschrift
beantragen
ebay gibt dir die verkaufsprovision zurück, aber nicht die einstellgebühr, die bekommst evtl. zurück wenn du denn gleichen artikel nochmal einstellst aber zuvor beide (K und VK) vom kaufvertag zurückgetreten sind.
Auf den Einstellgebühren bleibst Du allerdings sitzen.
wie ich bereits schon erwähnte werden bei der wiedereinstellung des gleichen artikels die, eigentlich erneut anfälligen einstellungsgebühren, nicht berechnet.
ist praktisch wie eine erstattung.
Nicht ganz richtig!
Hallo Lilian,
ja, wenn keine Gebote auf den Artikel eingegangen sind. In diesem Fall wurde der Artikel aber versteigert = Gebot(e) eingegangen, dann werden diese auf jeden Fall neu anfallen.
MfG
Julia
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Hallo Annika,
das mit der Gutschrift hast Du ja nun gehört. Du kannst den Artikel auch dem Zweitbieter anbieten, wenn es einen gibt. Geht nach 7 Tagen. Müßtest Du oben bei der Auktion sehen: „Option an Zweitbieter“.
MfG
Julia
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Moin
ja, wenn keine Gebote auf den Artikel eingegangen sind. In
diesem Fall wurde der Artikel aber versteigert = Gebot(e)
eingegangen, dann werden diese auf jeden Fall neu anfallen.
Nein, es setzt voraus das beide den Kaufvertrag zurückgenommen haben, wie ich auch schon sagte
Dann werden beim wiedereinstellen keine Gebühren berechnet.
Ich glaub kaum das eBay mir 2x was schenken würde :o
MfG
Lilly
Mein Fehler!
Hi,
ich wollte es nicht glauben und hab nochmal nachgeguckt. Seit dem 2.2.04 geht das aber. Sorry!
MfG
Julia