auch wenn es hier nicht so richtig passen will… wo sonst…?
Wenn ich in einem (evtl. Einzel-) Zimmer in einem Hotel alleine nächtige, so sollte mir doch dennoch die Möglichkeit gewährt werden, Besuch zu empfangen. Wie sieht das nun aus, ab welcher Zeit des Aufenthaltes ist nicht mehr von Besuch, sondern von einer weiteren Übernachtung der entspr. Person auszugehen…?
Da ich hauptsächlich spät (z.B. 23.00 Uhr) eintreffe, aber dennoch evtl. eine Besprechung abhalten möchte, stellt sich mir diese Frage.
Wie sieht es rechtlich aus…? Habe ich Anspruch auf derartige Leistungen…? Wenn nicht, ist es dann „verboten“, ab einer bestimmten Uhrzeit und für eine bestimmte Zeit Gäste zu empfangen…?
Im Übrigen rede ich von Hotels der Preisklasse >>150.-p.P.
MfG
Michael Zettler (Falls jemand einen Vorschlag haben sollte, in welchem Brett dieses Posting angebrachter wäre, bitte ich um Mitteilung…)
Es passt eventuell auch im Brett „Kultur allgemein“, aber jetzt haste hier gepostet und ich antworte auch hier.
Die Beantwortung ist auch ganz einfach: Solange Dein Gesprächspartner nicht bei Dir übernachtet, muss er auch nicht extra zahlen. Wenn Du dich um zwischen 23 Uhr und Mitternacht mit jemandem triffst, dürfte der dann ja auch gegen ein, zwei Uhr spätestens das Zimmer verlassen haben, oder? Da wird also schon keiner meckern!
Und, mal so nebenbei: wer soll denn bitte kontrollieren, mit wie vielen Leuten Du dort nächtigst? Also - wo kein Kläger, da kein Richter!
Gruß!
Chris
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