Eine Inkasso-Firma fordert Geld

Hallo,

ein Kunde bestellt bei einer Versandtfirma ein paar Artikel, teilweise schickt er die Ware zurück und für den Rest bezahlt er allerdings v e r s p ä t e t.
Inzwischen - ziemlich zeitgleich mit seiner Zahlung (Begleichung der Rechnung) - hat eine Inkasso Firma an den Kunden ihre Zahlungsforderung geschickt. Der Kunde zahlte dies nicht, da er zum Zeitpunkt der Rechnungsbegleichung nicht wusste, dass da was „EXTRA“ läuft.
Im Nachhinein weigert er sich diese unbestellte und letztendes auch unnötige „zusätzliche Leistung“ der InkassoFirma zu bezahlen.
Zum „Charakter“ der Versandtfirma:
Die Versandtfirma hat den Kunden vorher nicht angemahnt und schaffte
es selber innerhalb von 6 Wochen keine Mail-Antwort auf seine Anfrage zu schreiben.
Musst der Kunde die Inkasso-Firma bezahlen? Wann nicht?
Tritt Kulanz in dem Fall wegen vorher bezahlten Rechnung?

VIELEN HERZLICHEN DANK FÜR EINE RASCHE ANTWORT
PASST AUF EUCH AUF!

Hallo,

für mich relativ klar: Zahlung wurde bewirkt, damit hat sich der Rest erledigt.

Aus einmaliger eigener Erfahrung: Email an die Inkassofirma und mitteilen, dass Zahlung am XX veranlasst wurde und dass alle weiteren Forderung abgelehnt werden.

Viele Grüße

Florian

Hallo,

für mich relativ klar

Hi,
für mich auch:

bezahlt er allerdings v e r s p ä t e t.

Was mir nicht ganz klar ist, ist die Definition von „relativ“, insbesondere in Bezug auf die Verzugsfolgen / -kosten.

Gruß Keki

Annahmeverzug?

ein Kunde bestellt bei einer Versandtfirma ein paar Artikel, teilweise schickt er die Ware zurück und für den Rest bezahlt er allerdings v e r s p ä t e t.

Zum „Charakter“ der Versandtfirma:
Die Versandtfirma hat den Kunden vorher nicht angemahnt

Das muss sie nicht, wenn die AGB’s ein Zahlungsziel vorschreiben.

und schaffte es selber innerhalb von 6 Wochen keine Mail-Antwort auf seine Anfrage zu schreiben.

Wenn in der Anfrage etwas bezüglich Zahlungsabwicklung stand, so kommen wir hier schnell in die Sphären des „Annahmeverzugs“.
Damit werden solche Begriffe wie „verspätet“, „Mahnfrist“ plötzlich relativ oder sogar irrelevant.

Musst der Kunde die Inkasso-Firma bezahlen? Wann nicht?

Das hängt vermutlich auch von den AGB und dem Gesamt-Sachverhalt ab.
Sofern sich der Versandhandel tatsächlich im Annahmeverzug befindet, muss der Kunde gar nichts weiter tun.
Sofern die AGB allerdings entsprechende Klauseln bezüglich Zahlungszielen enthalten und der Kunde innerhalb des Zahlungsziels nicht gehandelt hatte, wäre sogar 1 Minute nach Überschreiten der Zahlungsfrist jede in den AGB festgeschriebene nicht sittenwidrige Zusatzgebühr rechtens.

Tritt Kulanz in dem Fall wegen vorher bezahlten Rechnung?

Kulanz ist ohnehin freiwillig.
In so weit wie das Unternehmen kulant sein will, darf es das natürlich jederzeit. Müssen muss es gar nichts.
Entsprechend hat die Kulanz auch keinerlei Charakter eines Rechtsanspruchs.

Gruß,
Michael

Zum „Charakter“ der Versandtfirma:
Die Versandtfirma hat den Kunden vorher nicht angemahnt

Das muss sie nicht, wenn die AGB’s ein Zahlungsziel
vorschreiben.

per agb wird das wohl kaum möglich sein. http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html spricht von „…für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist.“ mach das mal in agb.

ich weise aber mal auf absatz 3 dieses paragraphen hin. da müsste der fragesteller mal rauslassen, was genau er unter ‚verspätet‘ versteht.

Wenn in der Anfrage etwas bezüglich Zahlungsabwicklung stand,
so kommen wir hier schnell in die Sphären des
„Annahmeverzugs“.

watt? wer hat denn hier was genau nicht angenommen? da hast du wohl den begriff nicht wirklich verstanden, oder?

anyway: ohne verzug kein anspruch auf ersatz des verzugsschadens. mit verzug aber schon. also: prüfen, ob verzug vorlag.

Hallo,

vielen herzlichen Dank für alle Antworten.
Ihr seid echt TOLL und sooo SCHNELL !!!

Ich habe auch gedacht: Die Sache ist erledigt, weil
die Ware bezahlt und die Inkasso-Forderung somit zu spät „geleistet“ wurde.
ABER die geben nicht nach. Mittlerweile hat sich die Versandt-Firma gemeldet: Sie will sich die Sache nochmal anschauen. Allerdings in ihrem Tempo >> Das kann / wird Wochen bedeuten und womöglich weitere Unanhemlichkeiten seitens InkassoFirma >>
WAS KONKRET KÖNNTEN WEITERE MASSNAHMEN SEIN???
Ich bin dann vielleicht zum entscheidenden Zeitpunkt im Urlaub : (

Ich finde eine extrem wichtige Erkenntnis zum Mitschreiben für ALLE: Die Firma muss keine Mahnung vorausschicken!!! UNFASSBAR! Das ist bitter, aber gut zu wissen.
( >> NOTIZ AM RANDE muss nicht gelesen werden:
Trotzdem ist das aus meiner Sicht ein „Eigentor“, denn wer möchte schon mit so jemand kooperieren??? Ich bestelle viel im Internet und aus Zeitmangel/Organisationsfehler passiert mir manchmal, dass ich später zahle… Meistens jedoch noch so schnell genung, dass noch GAR NICHTS kommt. Die schreiben zwar 2 Wochen Zahlungsfrist, aber warten eben 2-4 dazu noch ab. KEINE Firma und NIE ist bisher gleich auf KRIEG mit dem Kunden gegangen… Jetzt weiss ich all die Firmen viiiiel mehr zu schätzen… )

WICHTIGE FRAGEN:
Ist das wirklich so, dass wenn die Rechnung beglichen wurde, bevor die Post von InkassoFirma gekommen ist, ist die Sache erledigt?
Und nochmal: Was kann sich hinter der Drohung/Information „um weitere Massnahmen zu vermeiden“ >> Was könnten weitere Massnahmen sein?

Danke!!!
Passt auf Euch auf!
Inez

Keine Rechtsfrage
Hallöchen,

Ich finde eine extrem wichtige Erkenntnis zum Mitschreiben für
ALLE: Die Firma muss keine Mahnung vorausschicken!!!
UNFASSBAR! Das ist bitter, aber gut zu wissen.

Ich finde eine extrem wichtige Erkenntnis zum Mitschreiben für alle Unternehmer hier: Kunden nehmen sich heraus, erst die Zahlung auch mal 3-4 Wochen nach dem vereinbarten Termin zu tätigen oder auch mal ganz zu vergessen.

Wie wäre es, wenn das Dein Arbeitgeber (oder wo immer Du Dein Geld her kriegst) mit Dir machen würde?
Woher soll denn die versendende Firma ihr Geld kriegen, wenn nicht von Dir? Gehst Du davon aus, dass die Leute dort keine Familie zu ernähren haben?

( >> NOTIZ AM RANDE muss nicht gelesen werden:
Trotzdem ist das aus meiner Sicht ein „Eigentor“, denn wer möchte schon mit so jemand kooperieren???

Stimmt, wenn ich irgendwas verkaufe und ich habe 3 Wochen nach dem Zahlungsziel immer noch keine Kohle, dann will ich mit den Leuten auch nichts mehr zu tun haben.
Und wem ich erst ein Inkasso ins Haus schicken muss, bevor ich Geld sehe, den würde ich sowieso für die Zukunft blacklisten.

Ich bestelle viel im Internet und aus Zeitmangel/Organisationsfehler passiert mir manchmal, dass ich später zahle… Meistens jedoch noch so schnell genung, dass noch GAR NICHTS kommt.

Da hilft eins: sich besser organisieren.

Die schreiben zwar 2 Wochen Zahlungsfrist, aber warten eben 2-4 dazu noch ab.

Ja wie unverschämt, dass die nach 2 Wochen nicht direkt Inkasso machen sondern noch 4 Wochen warten!
Immerhin verliert das Unternehmen in diesen 4-6 Wochen ganz real die Habenzinsen - oder, je nach Finanzlage muss es sogar die Sollzinsen tragen.

KEINE Firma und NIE ist bisher gleich auf KRIEG mit dem Kunden gegangen… Jetzt weiss ich all die Firmen viiiiel mehr zu schätzen… )

Das ist eine andere Frage. Bei der beschissenen Zahlungsmoral hierzulande sind viele froh, wenn sie überhaupt irgendwann Geld sehen. Andere haben aber auch schon zu viele schlechte Kunden gehabt.

Völlig unabhängig vom Juristischen könnte ich Dich mal dazu anhalten, selbst einen Internet-Versandhandel aufzumachen.
Wenn 80% Deiner Kunden die von Dir versandte (und vorbezahlte) Ware nicht bezahlen, gehst Du auch bald mit dem Inkasso los, glaub’s mir!

Ist das wirklich so, dass wenn die Rechnung beglichen wurde, bevor die Post von InkassoFirma gekommen ist, ist die Sache erledigt?

Nö.
Aber dann steht dem Unternehmen lediglich ein Ausgleich für den entstandenen Vermögensschaden zu, und das sind meist nur paar Gequetschte, daher verzichten viele auf die Restforderungen, aber das ist Kulanz.

Rein rechtlich kann das Unternehmen den gesamten Vermögensschaden in voller Höhe einklagen.

Und nochmal: Was kann sich hinter der Drohung/Information „um weitere Massnahmen zu vermeiden“ >> Was könnten weitere Massnahmen sein?

Z.B. Meldung bei der Schufa.
Und natürlich die Sperrung im Hause - die Dir ziemlich egal sein wird.

Gruß,
Michael

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Hallo,

der KUNDE hat am Freitag bezahlt, an demselben Tag nur später entdeckte er eine Mail von der Inkasso-Firma: Im Anhang waren - nicht wie angekündigt - die Kostenforderungen, sondern eine allegemeine Zahlungaufforderung.
SOFORT hat der Kunde sowohl die VersandtFirma wie auch InkassoFirma darüber informiert, dass er die Summe bereits bezahlt hat, die er tatsächlich der VersandtFirma schuldig war und weitere Kosten verweigert.
Am Montag ist die komplette Post von der InkassoFirma gekommen.
Nochmal schrieb der Kunde an die VersandtFirma mit Bitte um Antwort oder Lebenszeichen. KEINE REAKTION über 6 Wochen lang.
Dann bekam er Mail von der InkassoFirma, dass die Sache erledigt ist und
eingestellt.
Zwei Wochen später erneute Aufforderung die Kosten für InkassoFirma zu übernehmen.

Der Kunde verspricht sich: INSGESAMT WENIGER BESTELLEN und wenn, dann zügig die Sachen zu erledigen und natürlich nie wieder die VersandtFirma zu beauftragen!

Höffentlich sind jetzt genügend Details da.
Der Kunde liest lieber Schiller oder Goethe (wenn die auch manchmal kompliziert sind) als Paragraphen… und ist sehr dankbar für die
Antwort.

Passt auf Euch auf,
Inez

Hallo,

ja - in der Tat ist es extrem ärgelich wenn der Kunde NICHT zahlt.
Allerdings ist das hier nicht der Fall! Der Kunde ZAHLT und zwar bisher IMMER!
Wenn es der Firma existenziell ist, kann sie PayPal oder VORAUSZAHLUNG fordern - machen manche und es ist auch OK, nur die Versandtfirma wurde wahrscheinlich es nicht schaffen selber das Geld rechtzeitig den Kunden - die ihre Ware zurückgeschickt haben - rückzuerstatten, da sie ja nicht mal Mailantwort hinkriegen…

Die umgekehrte Geschichte ist dem Kunden wohl auch bekannt.
Trotzdem nie Inkasso rausgeschickt. Der Kunde wurde im 2 Studium belehrt, dass man eben mindestens 1. Zahlungserinnerung und dann 2. Mahnungen losschicken soll, bevor man mit dem Gericht/Inkasso etc. kommt. Jeden gleich wie einen Verbrecher zu behandeln macht das Land auch nicht glücklich, denn der Staat ist - bekanntlich - glücklich, wenn seine Bürger glücklich sind…

VIELEN HERZLICHEN DANK
für alle lehrreiche Worte,
Inez

Im Prinzip korrekt
Hallöchen noch mal,

der KUNDE hat am Freitag bezahlt, an demselben Tag nur später entdeckte er eine Mail von der Inkasso-Firma: Im Anhang waren - nicht wie angekündigt - die Kostenforderungen, sondern eine allegemeine Zahlungaufforderung.

Zum Zeitpunkt, wo das Inkasso beauftragt wurde, war noch kein Zahlungseingang beim Verkäufer zu verzeichnen.
Ebenfalls zum Zeitpunkt wo das Inkasso tätig wurde, war immer noch kein Zahlungseingang zu verzeichnen.
(wohlgemerkt: Zahlungsauftrag bei der eigenen Bank Zahlungseingang beim Empfänger)

SOFORT hat der Kunde sowohl die VersandtFirma wie auch InkassoFirma darüber informiert, dass er die Summe bereits bezahlt hat, die er tatsächlich der VersandtFirma schuldig war und weitere Kosten verweigert.

Naja im Prinzip möglich, aber da die Inkasso tätig wurde, sind ihr Kosten entstanden. Die entstandenen Kosten sind auch, wie oben erläutert, berechtigt. Denn: Zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme war die Forderung nicht beglichen!

Nochmal schrieb der Kunde an die VersandtFirma mit Bitte um Antwort oder Lebenszeichen. KEINE REAKTION über 6 Wochen lang.

Das kann hier nicht geklärt werden, da die internen Abläufe nicht bekannt sind.

Dann bekam er Mail von der InkassoFirma, dass die Sache erledigt ist und eingestellt.

Dies war wohl die Verifizierung, dass die ursprüngliche Forderung tatsächlich beglichen war.

Zwei Wochen später erneute Aufforderung die Kosten für InkassoFirma zu übernehmen.

Dann hat die Inkasso wohl herausgefunden, dass die ursprüngliche Forderung erst nach der Arbeitsaufnahme durch das Inkasso beglichen war (dh. Zahlungseingang beim Verkäufer) und sieht sich somit berechtigt, die Kosten für seine Mühen zu fakturieren.
Hier wären wohl auch die AGB des Inkasso relevant.

Vom Prinzip wäre es möglich, dass das Inkasso aus diesem Grund noch nachträglich Gebühren in Rechnung stellt.

Man muss das jetzt mal so sehen:
Der Kunde hat - weit verspätet - seine Ware bezahlt.
Der Verkäufer hat - weit verspätet - sein Geld bekommen.
Wegen der Verspätung hat der Verkäufer ein Inkasso beauftragt.
Das Inkasso hat eine Dienstleistung erbracht, die den Umständen nach zum Erbringungszeitpunkt notwendig war.
Das Inkasso wiederum hat KEIN Geld für diese Dienstleistung bekommen.

Wie es jetzt rechtlich aussieht, hängt von den AGB des Versenders und des Inkasso ab.
Prinzipiell kann so eine Forderung aber -in Anbetracht der Sachlage- berechtigt sein.

Gruß,
Michael

Naja im Prinzip möglich, aber da die Inkasso tätig wurde, sind
ihr Kosten entstanden. Die entstandenen Kosten sind auch, wie
oben erläutert, berechtigt. Denn: Zum Zeitpunkt der
Tätigkeitsaufnahme war die Forderung nicht beglichen!

na und? erstmal klären, ob hier verzug vorlag. sonst ist das alles doch nur heiße luft!

Das Inkasso hat eine Dienstleistung erbracht, die den
Umständen nach zum Erbringungszeitpunkt notwendig war.
Das Inkasso wiederum hat KEIN Geld für diese Dienstleistung
bekommen.

aber sicher haben die. vom verkäufer nämlich. und genau dieses geld will der verkäufer jetzt vom kunden wieder haben.

Wie es jetzt rechtlich aussieht, hängt von den AGB des
Versenders und des Inkasso ab.

unsinn.

Prinzipiell kann so eine Forderung aber -in Anbetracht der
Sachlage- berechtigt sein.

eben: kann. nicht: muss.

nochmal: prüfen, ob verzug vorlag. wenn ja, zahlen. wenn nein, nicht.