Eine interessante Überlegung

Hallo zusammen.

Ich hoffe, daß ich hier überhaupt richtig bin.

Um eine Excel-Datei zu erstellen, die Löhne usw. berechnet, fehlen einige Informationen.

Folgende Situation wird simuliert:
Herr Mustermann fängt normalerweise um 7:00 Uhr an zu arbeiten. Dummerweise sind aber die Batterien im Wecker leer, Herr Mustermann verschläft und erscheint erst um 9:00 Uhr am Arbeitsplatz.

Für eine dringend fertigzustellende Tätigkeit müssen an genau diesem Tag 4 Überstunden gemacht werden.

Jetzt kommen die Überlegungen ins Spiel:

  1. Herr Mustermann bekommt 2 reguläre Stunden abgezogen und 4 Überstunden gutgeschrieben.

  2. Herr Mustermann bekommt lediglich 2 Überstunden gutgeschrieben, die anderen beiden werden mit der Verspätung verrechnet.

Welche Überlegung ist korrekt?
Gibt es überhaupt eine Regelung für einen solchen Fall?

Wäre mal interessant zu erfahren.

Viele Grüße
Carsten

Gibt es überhaupt eine Regelung für einen solchen Fall?

Das hängt vom Arbeitsvertrag ab. Manche Betriebe regeln so etwas auch in einer Arbeitszeitordnung (Betriebsvereinbarung).

Gruß, multze

Hallo Carsten,

  1. Herr Mustermann bekommt 2 reguläre Stunden abgezogen und 4
    Überstunden gutgeschrieben.

  2. Herr Mustermann bekommt lediglich 2 Überstunden
    gutgeschrieben, die anderen beiden werden mit der Verspätung
    verrechnet.

Welche Überlegung ist korrekt?

Die 1.

MfG

Hallo zusammen.

Auch hallo

Ich hoffe, daß ich hier überhaupt richtig bin.

Warum nicht ?

Um eine Excel-Datei zu erstellen, die Löhne usw. berechnet,
fehlen einige Informationen.

Folgende Situation wird simuliert:
Herr Mustermann fängt normalerweise um 7:00 Uhr an zu
arbeiten. Dummerweise sind aber die Batterien im Wecker leer,
Herr Mustermann verschläft und erscheint erst um 9:00 Uhr am
Arbeitsplatz.

Für eine dringend fertigzustellende Tätigkeit müssen an genau
diesem Tag 4 Überstunden gemacht werden.

Jetzt kommen die Überlegungen ins Spiel:

  1. Herr Mustermann bekommt 2 reguläre Stunden abgezogen und 4
    Überstunden gutgeschrieben.

Diese Lösung wäre korrekt, wenn Herr M. eine festgelegte Arbeitszeit z.B. von 7:00 - 15:00 Uhr hätte.

  1. Herr Mustermann bekommt lediglich 2 Überstunden
    gutgeschrieben, die anderen beiden werden mit der Verspätung
    verrechnet.

Dies wäre zutreffend, wenn Herr M. gleitende Arbeitszeit mit einem entsprechenden Zeitkorridor hätte.

Welche Überlegung ist korrekt?
Gibt es überhaupt eine Regelung für einen solchen Fall?

Ergibt sich aus ArbZG und Arbeitsvertrag, evtl. auch noch aus Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung

Wäre mal interessant zu erfahren.

Bitte sehr

Viele Grüße
Carsten

Was mich allerdings irritiert bei dem Rechenbeispiel und für eine korrekte Zeiterfassung ja auch nicht ganz unwichtig ist:
Was ist mit der gesetzl. Pause ?

Zurückgrüß &Tschüß

Wolfgang

Danke an Euch drei (owT)

Hallo

  1. Herr Mustermann bekommt lediglich 2 Überstunden
    gutgeschrieben, die anderen beiden werden mit der Verspätung
    verrechnet.

Diese ist korrekt.

Gruß,
LeoLo

Hallo Xolophos

  1. Herr Mustermann bekommt 2 reguläre Stunden abgezogen und 4
    Überstunden gutgeschrieben.

Die 1.

??? Warum das denn ??? Es sind doch gar keine 4 Überstunden angefallen.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

??? Warum das denn ??? Es sind doch gar keine 4 Überstunden
angefallen.

Das hat der Fragesteller doch aber so geschrieben. Im Endeffekt kommt bei beiden Rechnungen das gleiche Ergebnis raus. Oder nicht?

MfG

Hallo

??? Warum das denn ??? Es sind doch gar keine 4 Überstunden
angefallen.

Das hat der Fragesteller doch aber so geschrieben. Im
Endeffekt kommt bei beiden Rechnungen das gleiche Ergebnis
raus. Oder nicht?

Also, so wie ich das verstanden habe, geht es darum (als Beispiel mit erfundenen Zeiten mal verdeutlicht):

Normale Arbeitszeit 08.00 - 16.00 => 8 Stunden

4 Überstunden ageordnet, AN kommt aber zwei Stunden zu spät, also statt 08.00 - 20.00 Uhr nur von 10.00 - 20.00 => 10 Stunden

Demnach sind ja auch nur zwei Überstunden angefallen. Es kommt nur dann bei beiden Rechnungen das Gleiche raus, wenn keine Überstundenzuschläge anfallen. Darauf schien mir die Frage aber abzuzielen…

Gruß,
LeoLo