Eine kleine Frage

Hallo,
ich wurde vorgestern nacht um ca 0:20 von einem Polizisten aus dem Streifenagen gefragt, wie alt ich sei (Ich war gerade auf dem heimweg) Ich weiß, dass man unter 18 Jahren nur bis 00.00 Uhr draussen sein darf. Ich habe wahrheitsgemäß geantwortet dass ich 19 bin. Danach sind die weggefahren.
Erstmal stellt sich mir Frage, ob die Polizei nach gut Dünken Leute nachts auf der Straße nach ihrem Alter fragen darf. Desweiteren hat es mich verwundert, dass sie zumindest nicht versucht haben mein Alter genauer zu prüfen. Ich meine, nehmen wir an, ein 12 Jähriger wird nachts gefragt, wie alt er sei. Wenn er dann mit z.B. 18 antwortet, obwohl es offensichtlich ist, dass er nicht volljährig ist, müssen die Polizisten das dann einfach glauben? Oder dürfen die Polizsten dann z.B. den Personalausweis verlangen? Ich habe mal irgendwo im Fernsehen gesehen, dass die das nicht einfach so dürfen, also den Personalausweis verlangen ?

Dankeschön im voraus!

Hallo,

Wenn er dann mit z.B. 18 antwortet, obwohl es offensichtlich
ist, dass er nicht volljährig ist, müssen die Polizisten das
dann einfach glauben? Oder dürfen die Polizsten dann z.B. den
Personalausweis verlangen? Ich habe mal irgendwo im Fernsehen
gesehen, dass die das nicht einfach so dürfen, also den
Personalausweis verlangen ?

Dankeschön im voraus!

Hallo!
http://de.wikipedia.org/wiki/Personenkontrolle
Wieder einmal ein Beispiel, daß man nicht alles glauben sollte, was im Fernsehen so erzählt wird.

Hallo Fragewurm,

Oder dürfen die Polizsten dann z.B. den
Personalausweis verlangen? Ich habe mal irgendwo im Fernsehen
gesehen, dass die das nicht einfach so dürfen, also den
Personalausweis verlangen ?

NUR die Polizei, bzw. die Justizvollzugsbeamten, können von dir zwingend verlangen den Ausweis zu zeigen. Wenn du dich nicht ausweisen kannst, dürfen sie dich auf das nächste Revier mitnehmen und dort festhalten bis deine Identität festgestellt ist.

Allen anderen musst du den Ausweis nicht zeigen. Allerdings muss man dich dann z.B. auch nicht in die Disco einlassen, wenn du es verweigerst. Bei z.B. Warenhausdetektivin verhält es sich auch so, sie dürfen sich aber festhalten bis die Polizei kommt, welcher du dann den Ausweis zeigen musst.

MfG Peter(TOO)

NUR die Polizei, bzw. die Justizvollzugsbeamten, können von
dir zwingend verlangen den Ausweis zu zeigen.

Unsinn! Vor allem, was haben Justizvollzugsbeamte denn damit zu tun? Die haben im Normalfall gar nichts zu melden geschweige denn Identitätsfeststellungen außerhalb ihres Aufgabenbereiches durchzuführen.
Selbstverständlich ist man gegenüber allen berechtigten Amtsträgern verpflichtet sich auf Verlangen auszuweisen, egal ob Angestellte, Beamte oder Soldaten, soweit diese eine entsprechende Rechtsgrundlage für die Überprüfung haben. Wer sich nicht ausweist obwohl er es kann begeht eine Ordnungswidrigkeit nach §111 OWiG - das kann mal schlappe 1000€ kosten.

Wenn du dich nicht ausweisen kannst, dürfen sie dich auf das nächste :Revier mitnehmen und dort festhalten bis deine Identität festgestellt
ist.

Auch das ist natürlich so pauschal falsch, sondern an entsprechende Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen gebunden.

Allen anderen musst du den Ausweis nicht zeigen.

Wie gesagt, der berechtigte Personenkreis ist weit größer, als du denkst.

Bei z.B. Warenhausdetektivin verhält es sich auch so, sie dürfen sich :aber festhalten bis die Polizei kommt, welcher du dann den Ausweis :zeigen musst.

Auf welcher Rechtsgrundlage dürfen die einen weshalb festhalten? Falls die Bedingungen des §127 StPO vorliegen darf jederman eine Personenüberprüfung bei Tätern durchführen oder, sofern diese nicht möglich ist den Täter vorläufig festnehmen.

Gruß Andi

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ich wurde vorgestern nacht um ca 0:20 von einem Polizisten aus
dem Streifenagen gefragt, wie alt ich sei (Ich war gerade auf
dem heimweg)

Vielleicht hatten die beiden Kollegen ja eine Wette laufen, wie alt du bist. ;o)

Ich weiß, dass man unter 18 Jahren nur bis 00.00 Uhr draussen sein :darf.

Wo soll das denn bitte stehen. ;o)

Erstmal stellt sich mir Frage, ob die Polizei nach gut Dünken
Leute nachts auf der Straße nach ihrem Alter fragen darf.

Wieso nicht, man kann dich auch nach deinem Namen oder deiner Hosengröße fragen, wenn man Langeweile hat.
Eine Personenüberprüfung ist aber an bestimmte Bedingungen - im Normalfall ein spezifischer Verdachtsmoment - gebunden und darf nicht „mal so“ durchgeführt werden. Nur wenn es entsprechende Rechtsgrundlagen gibt, wie z.B. für die Bundespolizei an Bahnhöfen und Flughäfen kann Jedermann auch ohne Verdachtsmomente überprüft werden.

Desweiteren hat es mich verwundert, dass sie zumindest nicht
versucht haben mein Alter genauer zu prüfen.

  1. Was denkst du hätten die Kollegen gemacht, wenn du gesagt hättest, dass du 16 bist? Richtig, wohl nichts.
  2. Wieso sollten sie irgendetwas machen, wenn ihnen ein 19jähriger sagt, er sei 19?

Ich meine, nehmen wir an, ein 12 Jähriger wird nachts gefragt, wie :alt er sei. Wenn er dann mit z.B. 18 antwortet, obwohl es :offensichtlich ist, dass er nicht volljährig ist, müssen die :stuck_out_tongue:olizisten das dann einfach glauben? Oder dürfen die Polizsten dann :z.B. den Personalausweis verlangen?

Bist du 19 und siehst aus wie zwölf? Nur mal so ganz kurz zum Verständnis. :wink:

Wenn nachts ein Zwölfjähriger durch eine Polizeistreife aufgegriffen wird, wird sich sein Alter wohl nicht lang verheimlichen lassen und evtl. wird er dann seinen Erziehungsberechtigten übergeben, wenn hierfür ein Grund besteht. Einen Zwölfjährigen mit Perso wird man aber wohl vergeblich suchen.

Ich habe mal irgendwo im Fernsehen gesehen, dass die das nicht :einfach so dürfen, also den Personalausweis verlangen ?

Hat ja auch bei dir niemand. :wink:
Und ja, eine Personenüberprüfung ist wie gesagt an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Gruß Andreas

Danke an alle, die geantwortet haben!

Bei z.B. Warenhausdetektivin verhält es sich auch so, sie dürfen sich :aber festhalten bis die Polizei kommt, welcher du dann den Ausweis :zeigen musst.

Auf welcher Rechtsgrundlage dürfen die einen weshalb
festhalten? Falls die Bedingungen des §127 StPO vorliegen darf
jederman eine Personenüberprüfung bei Tätern durchführen oder,
sofern diese nicht möglich ist den Täter vorläufig festnehmen.

Wo steht das man nach § 127 StPO eine Personenüberprüfung durchführen darf???

Gruß Katie

Hallo!

Wo steht das man nach § 127 StPO eine Personenüberprüfung
durchführen darf???

Das steht so nirgendwo, weil es so nicht richtig ist. Allerdings ist es Tatbestandsvoraussetzung des § 127 StPO, dass die Identität nicht festgestellt werden kann. Das ermächtigt zwar nicht dazu, die Person etwa nach dem Ausweis zu durchsuchen, wenn sich die Person aber ausweisen kann, entfällt das Festnahmerecht. Zu mehr als zur Festnahme, u.U. auch unter Anwendung von körperlicher Gewalt, ermächtigt § 127 StPO aber nicht.

Gruß,

Florian.

Hallo!

Wo steht das man nach § 127 StPO eine Personenüberprüfung
durchführen darf???

Das steht so nirgendwo, weil es so nicht richtig ist.
Allerdings ist es Tatbestandsvoraussetzung des § 127 StPO,
dass die Identität nicht festgestellt werden kann. Das
ermächtigt zwar nicht dazu, die Person etwa nach dem Ausweis
zu durchsuchen, wenn sich die Person aber ausweisen kann,
entfällt das Festnahmerecht. Zu mehr als zur Festnahme, u.U.
auch unter Anwendung von körperlicher Gewalt, ermächtigt § 127
StPO aber nicht.

ist mir auch klar, kenne den § 127 StPO. Aber bei dem Vorschreiber kam es im Posting so rüber als wenn ich das Recht hätte seine Personalien festzustellen.
Bevor hier einer ein falsches Wissen erlangt wollte ich dies mal richtigstellen.

Danke trotzdem
Gruß Katie

Gruß,

Florian.