Eine Kollegin ist seit 1986 als

… schwerbehindert eingestuft und hat einen Urlaubsanspruch von 35 Tagen im Jahr. diese Urlaubstage hat sie geltend gemacht und hat diese auch je jahr genutzt. Nun wurde aber seit `86 !!! diese Urlaubstage in der Abrechnung des Urlaubsgeldes nicht berücksichtigt. Es wurden nur 30 Tage je jahr berechnet! Nun meine Frage: Gibt es Chancen die Jahre rückwirkend einzufordern… Den die Aussage ist vom AG es geht nur dieses jahr und die Vorrangegangen Jahre werden nicht berücksichtigt, denn sie hat selber Schuld wenn sie Ihre Abrechnung nicht ließt oder versteht Kann mir jemand zu diesem Thema behilflich sein?

Also wenn das Urlaubsgeld nach Anzahl Urlaub berechnet wird, dann ist es Gehaltsbestandteil. Als solcher verjährt der Anspruch nach 3 Jahren
http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/verjaeh…

also sollte in 2012 der für 12 11 10 und 09 auf jeden Fall einforderbar sein.

Gruß rgk

Der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte teilt das Schicksal des Tarifurlaubs plus Urlaubs(Geld)-Ansprüche die per Betriebsvereinbarung geregelt sind.
Im Zweifelsfalle ist die zuständige Gewerkschaft zu fragen.

… schwerbehindert eingestuft und hat einen Urlaubsanspruch von 35 Tagen im Jahr. diese Urlaubstage hat sie geltend gemacht und hat diese auch je jahr genutzt. Nun wurde aber seit `86 !!! diese Urlaubstage in der Abrechnung des Urlaubsgeldes nicht berücksichtigt. Es wurden nur 30 Tage je jahr berechnet! Nun meine Frage: Gibt es Chancen die Jahre rückwirkend einzufordern… Den die Aussage ist vom AG es geht nur dieses jahr und die Vorrangegangen Jahre werden nicht berücksichtigt, denn sie hat selber Schuld wenn sie Ihre Abrechnung nicht ließt oder versteht Kann mir jemand zu diesem Thema behilflich sein?

Hallo,

leider kann ich auch nichts über die hier angesprochene Verjährungsfrist sagen. Villeicht mal bei der Gewerkschaft anfragen, die müssten ja so etwas wissen.

Liebe Grüße Rita

Hallo, die Aussage des Arbeitgebers ist korrekt, da eine Ausschlussfrist von 6 Monaten besteht, d.h. der Anspruch verfällt nach 6 Monaten, falls er nicht geltent gemacht wird.
Gruß