Eine kurze Frage

wenn ich Bafög bekomme, kann das Sozialamt trotzdem unterstützen ? wenn es sich um die Zahlung von Elektrizitäts rückständigen Beträgen geht ?
Ich glaube eher nicht, aber der Stromversorger droht mir die Lieferung zu kappen, ich würde ja zahlen, aber habe das Geld nicht und kann auch keine Ratenzahlungsverträge eingehen, da ich derlei Geld nicht einnehme.

Ich bin auch nicht ganz im Klaren, wie ich verfahrn soll, mir wäre es am liebsten, einen gerichtlichen Beschluß zu erwirken, nachdem er die Zahlung so akzeptiert, wie ich das Geld zahlen kann.
Etwas anderes ist ohnehin nicht möglich, aber leider scheint das niemanden zu interessieren, ich kann leider nicht Vollzeit Schule gehen und nebenbei noch Vollzeitarbeiten und da ich vom Lande bin, ist mit Nebenjobs auch nichts zumachen.

Es ist nur sehr eigenartig, das man gesagt bekommt, du zahlst, wenn nicht sitzt du im Dunklen.

Prinzipell nein. Wer BaföG bekommt, hat keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Inwieweit das Sozialamt handelt, wenn Du einen Antrag auf ein einmaliges (rückzahlungspflichtiges) Darlehen stellt, weiss ich nicht. (kann sich mittlerweile ja geändert haben)

CIAo

P.S.: Die Begründung des dreimaligen Ablehnens meines damaligen Antrages. Ich könne neben der Fachschule ja arbeiten gehen…;-(

das „befürchte“ ich eben auch, es ist weniger so, das ich mich vor der Arbeit drücken will, sondern das man eben derart mit Lernen beschäftigt ist, das sich das nebenbeiarbeiten kaum ermöglicht ohne das dies Auswirkungen auf die schulische Leistungen haben wird.

nachdem die geforderte Summe den Bafög - Betrag dreifach übersteigt, müßte ich keine Wohnung kein Essen kein Garnichts.

Ich werde den Antrag stellen und schauen, was sich ergibt.
Danke für die Antwort.

Theo

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Hallo Theo,

  1. „wer dem Grunde nach Anspruch auf BaFöG hat, erhält keine Hilfe zum Lebensunterhalt“, soweit sind wir hoffentlich inzwischen klar. D.h.nämlich Studenten erhalten keine Sozialhilfe.

  2. Selbst wenn die „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ in Betracht kommt: Sozialhilfe ist nicht dazu bestimmt, Schulden zu bezahlen.
    Also: nicht Schulden machen und dann das Amt um Hilfe bitten.

  3. Wer Strom verbraucht muss ihn auch bezahlen. Daran gibt es sicher nichts zu rütteln. Wenn die Vorauszahlungen (Abschlag) nicht ausreichen - (jetzt wirds provokant) selbst schuld.
    Schon mal den Begriff „Energiesparen“ gehört?

  4. Wenn du keine Ratenzahlung leisten kannst: wohl oder übel musst du dir eine Arbeit suchen, auch auf die Gefahr hin, dass das Studium leidet.

  5. Wars du schon bei einer Schuldenberatung? Die sind genau für Fälle wie dich da.

So, das wars fürs erste

Gruß
HaWeThie