Eine Limited mit Sitz in England

Hallo,

Herr Gründer hat eine Limited in England gegründet und möchte nach England umziehen. Jetzt kamen allerdings im ersten Monat bereits 800€ an Einnahmen herein. Und im nächsten Monat werden’s etwa 1300€ sein.

Herr Gründer befindet sich aber noch in Deutschland und kann in frühstens zwei bis drei Wochen nach England umziehen. Er müsste jetzt ja eigentlich in Deutschland versteuern. Und würde das ja auch machen, aber um das zu tun, müsste er doch zuerst eine selbstständige Zweigniederlassung in Deutschland gründen und die Ltd. ins Handelsregister eintragen. Und dann in zwei Wochen wieder alles auflösen. Und das sind relativ hohe Kosten, dafür, dass er dann Steuern bezahlen dürfte…

Im Augenblick schreibt er seine Rechnungen auf die englische Limited. Er meint nämlich mal gehört zu haben, dass es darauf ankommt, in welchem Land er länger als ein halbes Jahr wohnt…

Wie sieht es aus? Muss er in Deutschland versteuern und kann er das auch direkt mit dem Finanzamt (also ohne Gewerbeanmeldung und Handelsregistereintrag) regeln?

Danke für jede Antwort!

Euer Thomas

Hallo,

Herr Gründer darf Registerrecht und Steuerrecht nicht miteinander vermischen. Die Eintragung im dt. Register ist die eine Sache (ordnungsrechtlich zum Verkehrsschutz), die Steuerpflicht eine andere. Hier geht es darum, ob die Ltd. in D zugleich eine Betriebsstätte hat und über diese die Einnahmen eingehen. Es ist leider nicht zu ersehen welcher Art die Einnahmen der Ltd. sind.

Zur Versteuerung bei der Betriebsstätte, Art. III DBA GB/D, zur Definition der BS Art. II lit. g) DBA GB/D

Insoweit gilt hier mal wieder, eine echte Beratung tut Not! Die Ltd. scheint zwar auf den ersten Blick immer „easy“, auf den Zweiten ergeben sich aber idR neue Probleme an die der Laie nie denkt.

Mfg vom

showbee