Vor einiger Zeit hatte ich Besuch der örtlichen Polizei. Diese frug mich, ob ich denn wohl der Halter des Kfz mit dem amtlichen Kennzeichen HAT-ZI 4711 sei. Dieser war ich bis etwa ein halbes Jahr vor besagtem Datum. Man zeigte mir das Foto eines weißen Mercedes-Benz A-Klasse, Kennzeichen HAT-ZI 4711, der in einen Unfall verwickelt gewesen und beim Abhauen fotografiert worden war - irgendwo tief im Westen der Republik, mindestens 250 km von der durch mich üblicherweise unsicher gemachten Gegend. Da ich die Verkaufs-Bescheinigung noch griffbereit hatte, war der Verdacht gegen mich schnell ausgeräumt.
Nun gut. Das Fahrzeug war ein Jahreswagen, den ich im Werk abgegeben hatte. Das Putzige daran ist (und diesen Teil der Geschichte weiß ich definitiv), dass alle Jahreswagen zunächst abgemeldet und die Kennzeichen zurückgegeben werden. Danach kommt die Karre auf die sogenannte Drehscheibe und wird *irgendwohin* verkauft - mit einer völlig neuen Zulassung.
Frage: Wie kann es sein, dass ein Fahrzeug das gleiche Kennzeichen bekommt, das ein Vierteljahr oder so vorher einem anderen zugeordnet war? Zusatzfrage: Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei diesem Fahrzeug wieder um einen weißen Mercedes Benz A handelt?
Ein Teil der Geschichte stimmt nicht; bloß welcher? Bitte um Aufklärung …
wenn ein Kfz. (vorrübergehend) abgemeldet wird, wird das Kennzeichen für ein Jahr für genau dieses Fahrzeug reserviert (zumindest hier in B).
Wenn der neue Halter es dann wieder zulässt und im selben Landkreis/Stadt wohnt,
bekommt er eben das gleiche Kennzeichen, es sei denn, er legt Wert (und bezahlt extra) für ein anderes.
mal sehen, ob ich Dich richtig verstanden habe: Du hast vor einiger Zeit den besagten Wagen „verkauft“ und er wurde abgemeldet. Jetzt fährt er mit dem selben Kennzeichen wieder herum, allerdings in einer anderen Gegend?
Wenn ein Auto abgemeldet, verkauft und vom Käufer im selben Zulassungsgebiet wieder zugelassen wird, ist es üblich, dass das Kennzeichen gleich bleibt. (OK, man kann den Wagen umkennzeichnen, kostet halt ein paar Euros mehr) Allerdings verstehe ich nicht, dass die Polizei Dich als alten Besitzer ermittelt. Möglich wäre es, dass die Umschreibungsmitteilung, die das Flensburger KBA von Deiner Zulassungsstelle bekommt, hier aus irgendwelchen Gründen nicht angekommen ist. Das werden die Ordnungshüter mit Deiner Zulassungsstelle aber sicherlich geklärt haben.
Zur zweiten Frage: Wenn der Wagen umgekennzeichnet wird bzw. in einem anderen Kreis zugelassen wird, ist das alte Kennzeichen in ein paar Wochen wieder frei und kann neu vergeben werden. Dass dieses dann ausgerechnet ein identisches Fzg. erhält, halte ich für sehr unwahrscheinlich.
es gibt gewisse Kreise, die sich ungern irgendwo registrieren lassen. Man guckt sich ein Auto aus und rüstet ein völlig identisches Fahrzeug mit dem gleichen Kennzeichen aus. Benutzt wird das dann in einer anderen Gegend für einen begrenzten Zeitraum.