gibt es eine Möglichkeit eine zweite Staatsangehörigkeit
zu haben und wen ja wie und vor alle dem in welchen Ländern was ich schon herausfinden konnte ist durch Frankreich (Fremdenlegion)aber geht es auch ohne Soldatenzeit den ich steh nicht so auf Waffen wen ja
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gibt es eine Möglichkeit eine zweite Staatsangehörigkeit
zu haben und wen ja wie und vor alle dem in welchen Ländern
was ich schon herausfinden konnte ist durch Frankreich
Sorry, aber auch das geht nicht. Du erhältst zwar die französische, musst dann aber deine deutsche abgeben. AFAIK die einzige Möglichkeit eine zweite Staatsangehörigkeit zu haben, ist sie von Geburt an zu haben und dass der Zweitstaat eine Rückgabe/Abgabe der Staatsangehörigkeit nicht zulässt (ist bei einigen arabischen Staaten der Fall). Ansonsten musst du bei Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit deine alte, bzw. bei Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit deine deutsche abgeben.
Hallo,
ganz friedlich: werde Pabst, dann bist du auch gleich noch Staatsoberhaupt.
Im Vatikan (und sicher auch anderen Staaten) dürfte es auch noch ein paar andere Posten geben, bei denen man die Staatsangehörigkeit automatisch bekommt.
Man darf sich nur nicht aktiv um eine andere bemühen, dann muß man die deutsche abgeben.
Du kannst zum Beispiel die amerikanische und deutsche haben…
Vorraussezung ist allerdings, dass du 5 Jahre in den USA mit einer Greencard lebst.
Vor der Bewerbung auf die amerikanische Staatsbuergerschaft musst du dann einen Beibehaltungsanntrag fuer die deutsche stellen.
Ich weiss nicht, ob das auch in anderen Laendern geht.
Falsch
Sonn ist in D geboren. Vater war Franzose. Somit war Sohn F und nicht D.
Eltern haben D beantrag für den Sohn. Heute hat er sowahl F als D Ausweise.Fakt.
in diesem Sinn
Waldjäger
Ich weiss nicht, ob das auch in anderen Laendern geht.
Das geht generell (von deutscher Seite aus) mit allen von Deutschland anerkannten Staaten. Problem ist nur, dass du Gründe nennen musst, warum für dich eine doppelte Staatsbürgerschaft erforderlich ist - und nein, „will ich halt“, ist kein ausreichender Grund.