… Haus mit Nießbrauch. Zur Nießbrauchablösung zahlen die Söhne der Mutter eine monatliche Summe X. Diese ist bei den Söhnen steuerwirksame Ausgabe, bei der Mutter Einkommen und so zu versteuern. Wenn nun Sohn A den Sohn B auszahlt, kann dann Sohn A weiterhin den gesamten Nießbrauchablösebetrag steuerlich absetzen, oder weiterhin nur die von ihm ursprünglich bezahlte Hälfte?
Er kann weiter nur die von ihm gezahlte Hälfte absetzen.
Dennoch ist auch die andere Hälfte, die er an seinen Bruder bezahlt, für ihn steuerlich nicht verloren. Vielmehr hat er dadurch Anschaffungskosten auf die Hälfte des Grundstücks. Diese Anschaffungskosten müssen aufgeteilt werden in den Anteil, der auf den Grund und Boden entfällt bzw. denjenigen, der auf das Gebäude entfällt. Wenn das Gebäude zur Einkünfteerzielung (z.B. aus Vermietung) dient, ist der Gebäudeanteil in Höhe der jährlichen Absetzungen für Abnutzung (AfA) steuerlich absetzbar.