Eine nicht öffentliche Beerdigung aufsuchen

Hallo Leute,

folgende Frage:

die Tochter möchte gern auf die Beerdigung des Vaters gehen, aber offiziell weiß sie nichts vom Tod des Vaters, da die neue Lebensgefährtin das nicht möchte. Es gab auch jahrelang kein Kontakt
zu der Frau, zum Vater gab es aber telefonischen Kontakt, was die
Partnerin aber nicht weiß.
Die Beerdigung ist auch nicht öffentlich gemacht worden. Würde die
Tochter jetzt Ärger bekommen, wenn sie jetzt doch auf der Beerdigung auftaucht?

Gruss Tine

Servus,

wenn es sich um eine kirchliche Beerdigung handelt, ist niemand davon ausgeschlossen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hi,

der Teil in der Kirche ist öffentlich. Hier kann die Tussi außer einer Szene nicht viel machen.
Der anschließende Empfang der wahrscheinlich in einer privaten Wohnung oder einer angemieteten Örtlichkeit statt findet ist was anderes. Da ohne Erlaubnis nicht rein.

MFG

danke dir, aber wie sieht es aus, von der Kirche/Kapelle bis zum
Grab, in diesem Fall, eine Urne.
Was danach in einer Wohnung ist, ist der Tochter völlig wurscht,
wahrscheinlich wird aber aus Geizheit auch nichts gemacht, weil ja
die anderen Leute/Kumpels auch nicht bescheid wissen.
Die Tussi wird dann höchstwahrscheinlich in die Kneipe gehen.

Tine

Hi Blumepeder,

der Bestattungsdienst sowie die Friedhofsverwaltung durften
keine Informationen rausgeben, taten das aber, weil Tochter
auf die Tränendrüse gedrückt hat.

tine

danke dir, aber wie sieht es aus, von der Kirche/Kapelle bis
zum
Grab, in diesem Fall, eine Urne.

Das ist öffentliches Gelände.

Moin,

die Tochter möchte gern auf die Beerdigung des Vaters gehen,

das kann ihr niemand verwehren.
Sowohl die Kirche als auch der Friedhof sind öffentliches Gelände.
Wie schon gesagt, außer einer Szene kann die Dame nichts machen.

Gandalf

Servus,

unabhängig davon: Von einer kirchlichen Bestattung kann, ich wiederhole mich, grundsätzlich niemand ausgeschlossen werden.

Ausnahmen können sich allenfalls ergeben, wenn jemand den Ablauf der Bestattung empfindlich stört, z.B. am offenen Grab den Verstorbenen oder seine Angehörigen lauthals und ausführlich verwünscht etc.

Wenn ein einigermaßen souverän angierender Geistlicher am Ort ist, wird aber auch eine solche Szene nicht zum Ausschluss des Störers führen, sondern zu seiner Einbeziehung in die Zeremonie. Aber das führt woanders hin und zu weit.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Gandalf,

und die Tussi kann da wirklich nichts gegen sagen, ich weiß, Blumepeder hat das unten schon geschrieben? Aber sie hat ja anscheinend dem Bestattungsinstitut sowie auch der Friedhofsverwaltung untersagt, irgendwelche Informationen rauszugeben.

Wenn es nicht aufmerksame Nachbarn geben würde, hätte die Tochter heute
noch keine Ahnung davon. Sogar im Krankenhaus gab es Schwierigkeiten
als Tochter den Vater, welcher im Koma lag, besucht hat.

Hallo Tine,

Tochter jetzt Ärger bekommen, wenn sie jetzt doch auf der Beerdigung auftaucht?

Mir würde niemand verbieten, zur Beerdigung meines Vaters zu gehen.

Gruß

Nordlicht

Hallo Nordlicht,

vielen Dank.

Dann wird die Tochter das mal in Angriff nehmen, falls die Lebensge-
fährtin ausrastet, nimmt sich die Tochter mal männlichen Schutz mit.

@all

vielen Dank für die Antworten.

Gruss Tine

Die Tussi wird dann höchstwahrscheinlich in die Kneipe gehen.

Keine Ahnung, in welchem Verhältnis Du zu dem Mädchen stehst, aber das abfällige Gerede über seine Mutter halte ich für wenig angebracht. Entweder ist das Kind alt genug, sich seine eigene Meinung zu bilden oder nicht - und wenn letzteres, haben sich alle anderen aus der Meinungsbildung heruaszuhalten.

Im übrigen ist eine kirchliche Trauerfeier eine Veranstaltung der (kirchlichen) Gemeinde (und nicht der Familie) und genau aus diesem Grunde kann davon kein Gemeindemitglied ausgeschlossen werden.

1 „Gefällt mir“

Hallo Christian,

die „Tussi“ ist nicht die Mutter, sondern eine Frau, die den Vater Schritt für Schritt kaputt gemacht hat. Er stand voll unter dem Pantoffel von ihr, hatte keine eigene Geldkarte mehr, hat sich nur ge-
traut die Tochter anzurufen, wenn sie nicht zu Hause war.
Jeder in der näheren Umgebung möchte diese Frau hier weg haben.,

Die Bezeichnung „Tussi“ ist wirklich noch ein Kosename für diese Frau.

Hi,

wir fangen so langsam an an FAQ:1129 zu kratzen. Ich möchte darauf hinweisen, dass dies alles rein fiktiv ist und es somit egal ist ob es „Tussi“ ist oder „Cruella de Ville“.

MFG