Hallo,
angenommen Anwohner A, gehbehindert, parkt im Halteverbot, nicht verkehrsbehindernd, er bekommt ein Knöllchen.
Da das Knöllchen am Vormittag nicht bemerkt wurde und das Kfz nicht umgeparkt wurde, folgte ein zweites Knöllchen, wäre das wirklich möglich, braucht doch nur die/der Bedienstete der Stadt alle 20min erneut am Kfz ein neues Ticket zu vergeben und die Stadt hat ihren angenommenen Gewinn an Gebühren.
Das erste Ticket ok, aber das zweite?
Gruß Volker
Handelt es sich um ein steigerungsfähiges Knöllchen?
Erstes Knöllchen: Parken von 20min
Zweites Knöllchen: Parken von 1h
In der Post wird nur das Knöllchen landen, das den höheren Wert hat, also das letzte.
PS: Die Politessen markieren mit Kreide die Reifen, die sehen exakt ob ein Fahrzeug bewegt wurde. Wurde es denn wirklich keinen cm weit bewegt?
Hallo Volker,
ich würde erst mal abwarten was da kommt.
Als ich mal zwei verschiedene Mahnbescheide für ein „Parkdelikt“ erhielt durfte ich mir aussuchen welchen ich bezahlen möchte.
Parken zu weit entfernt vom rechten Fahrbahnrand ist günstiger als das Behindern von Schienen. Zumindest war das damals so.
Grüße
ev
Mit Kreide machen die das bei uns nicht. o.O
[ot] I-Dötzchen als Poletten?
Moin, Safrael,
PS: Die Politessen markieren mit Kreide die Reifen, die sehen
exakt ob ein Fahrzeug bewegt wurde.
werden dort die Knöllchen auf Schiefertafeln gemalt? Bei uns haben sie welche aus Papier, da ist gleich ein Reifen abgebildet, der dann mit dem Kuli markiert wird 
Gruß Ralf
hi,
mit kreide ist im prinziep sachbeschädigung. da gabs mal ärger. neuerdings wird die ventielstellung protokolliert.
ps. es soll leute gegeben haben, die haben sich einfach noch 10 weitere striche angemahlt.
hauptmann
Sachbeschädigung??
Hallo,
mit kreide ist im prinziep sachbeschädigung.
bitte um Quellenangabe.
Zum UP:
Das letzte Knöllchen bezahlen, beim ersten abwarten und beim Anhörungsbogen mitteilen, dass man wegen der Owi schon gezahlt hat.
Gruss
Iru
habe darüber ein artikel in einer fachzeitschrift gelesen. dort hat jemand auf schadenersatz geklagt, weil sein kfz gerade bei einem wagenpfleger professionell aufgearbeitet wurde und verkauft werden sollte. der kläger wollte auf stadtkosten eine wäsche.
ist auch stattgegeben worden und im gleichen atemzug gabs gleich eine arbeitsanweisung, dass die ventile genommen werden müssen.
ich merke mir keine gerichtsurteile ect. mir reicht der zusammenhang.
hauptmann
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Hallo,
ich bedanke mich für eure Hinweise.
Gruß Volker