Eine polnische Mutter lebt seit ca. 5 Jahren

… mit ihren beiden Kindern 8 und 9 Jahre in Deutschland und bezieht Hartz IV. Nun ist ihr 23 jähriger Sohn aus Polen ebenfalls nach Deutschland gekommen um bei seiner Mutter und seinen Brüdern zu leben. Er möchte hier in Deutschland arbeiten und macht aus diesem Grunde zur Zeit einen privat finanzierten Sprachkurs. Von der Arge wurde nun der Mutter mitgeteilt das für den Sohn kein Anspruch auf Hartz IV vorliege. Ist das rechtens? Übrigens wurde dem Sohn bereits eine Aufenthaltserlaubnis ohne Probleme ausgestellt.

Hallo,
da ergibt sich vorher eine sehr wichtige Frage:
mit welchem Status ist die Muter in Deutschland,
zb Aussiedler oder politische Asylant usw.
Die gleiche Frage betrift den Sohn.
Dann würde ich zum Sozialamt gehen und da nach Hilfe fragen.
Und was ist mit dem Vater der Kinder?
Wenn er lebt und arbeit hat müsste er Unterhalt zahlen auch wenn er in Polen wohnt.
Ich denke das sie als Alleinerziehende einen Anspruch auf einen kostenlosen Anwalt hat.
Bitte alles beim Sozialamt erfragen.
Fragen kostet nichts.
Und wenn Sie möchten können Sie mich über die Ergebnisse informieren.
In welcher Stadt lebt die Frau?

Gruß
Gregor S. aus Katowice

Ich kann dazu leider nichts Genaues sagen, aber ich denke schon, das auch dem 23 jährigen Sohn Hartz IV zu steht. Vielleicht sollte er eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründen.

Aufenthaltserlaubnis hat mit Harz IV nichts zu tun. Viele Polen bekommen in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis, das heißt aber noch lange nicht, dass sie hier arbeiten, geschweige denn Harz IV oder sonstige Leistungen beziehen dürfen. Wenn Arge mient, dass der Sohn kein Anspruch auf die Sozialleistung hat, dann ist es wahrscheinlich auch so. Es muss aber in jedem Fall die rechtliche Grundlage angegeben werden (die Behörde muss sich auf eine konkrete Vorschrift/konkretes Gesetz beziehen). Möglich, dass die Mutter einen Deutschen geheiratet und dadurch einen Anspruch auf die Leistung hat (?). Wenn der Sohn ein polnischer Bürger ist, dann hat er in diesem konkreten Fall natürlich kein Anrecht auf Harz IV (es sei denn, andere Aspekte müssen noch berücksichtigt werden, z.B doppelte Staatsangehörigkeit usw. ). Alles hängt von der jeweiligen Situation ab.

Hallo,

ich kenne zwar die gegenwärtige Rechtslage nicht, ich denke aber, dass der 23-jähriger Sohn, der eine Aufenthaltserlaubnis hat, sich erst als Arbeitssuchende anmelden soll. Vielleicht dann stünde ihm Unterhalts- oder Übergangsgeld oder etwas ähnliches zu.

Ich schlage vor, folgende Internetseite http://www.123recht.net/forum_default.asp zu besuchen, um kompetente Antworten dort zu bekommen.

Gruß und viel Erfolg.

Hallo,
es gibt im Internet Hartz IV -Foren. Dort ist deine Frage besser aufgehoben und wird fachmännisch beantwortet. Ich kann das leider nicht.

Viel Glück

Yvonne

Sorry aber das kann nur eine anvalt regeln…

Leider so ein Fall ist mir nicht bekannt.sorry

Hallo
Er soll eine monat mal arbeiten gehen, dann bekommt jedenfalls Arbeitlosen geld.Fiel glück.