Bei der Polizei ging am Mittwochnachmittag ein Zeugenhinweis ein, dass ein Autofahrer mit seinem Mercedes betrunken unterwegs sei. Da das Kennzeichen bekannt war, suchten Beamte den 55-jährigen Fahrzeughalter zu Hause auf. Ein hier durchgeführter Atemalkoholtest erbrachte 2,48 Promille. Die Folge waren eine Blutentnahme und Sicherstellung des Führerscheines.
Ich hoffe, ich verstoße nicht gegen die Brettordnung, da es sich um eine wirkliche Pressemeldung handelt, die von mir lediglich um die Ortsbezeichnung verarmt wurde. Weder ich, noch mir Verwandte oder Verschwägerte noch Personen auf die ich aktiv oder passiv Einfluss habe, noch die auf mich aktiv oder passiv Einfluss hätten, mir dies nicht bekannt ist, sind am Fall beteiligt noch sonstweitig involviert.
Hallo Wissende!
Das würde doch bedeuten, dass, wenn mir einer übel gesinnt ist und weiß, dass ich gerade, um 16 Uhr, zu Hause meine Einmannparty feiere und das 14. Bier aufgeplöppt habe,
mir eins auswischen kann,
in dem er bei der Polizei anruft und behauptet, ich sei gerade eben noch Auto gefahren!
Mit welcher Rechtsgrundlage ist dem Manne hier der Führerschein entzogen worden, nur weil sich auf eine Zeugenaussage verlassen wurde, die reinste üble Nachrede, ohne jede Grundlage, gewesen sein kann?
Kann das in Zukunft jedem passieren? Bei Kerzenschein sitzt man mit der Liebsten zusammen und hat gerade das zweite Glas Wein aus, als die Polizei klingelt. …
Viele Grüße
M
PS.: Ich weiß natürlich, dass wer nachmittags, und überhaupt 2,5 Promille auf dem Kessel haben kann, ist auch sonst sicher kein Kind von Traurigkeit. Mir gehts nur mal um das Gesetzliche.