Eine Pressemeldung zur allg. Diskussion

Bei der Polizei ging am Mittwochnachmittag ein Zeugenhinweis ein, dass ein Autofahrer mit seinem Mercedes betrunken unterwegs sei. Da das Kennzeichen bekannt war, suchten Beamte den 55-jährigen Fahrzeughalter zu Hause auf. Ein hier durchgeführter Atemalkoholtest erbrachte 2,48 Promille. Die Folge waren eine Blutentnahme und Sicherstellung des Führerscheines.

Ich hoffe, ich verstoße nicht gegen die Brettordnung, da es sich um eine wirkliche Pressemeldung handelt, die von mir lediglich um die Ortsbezeichnung verarmt wurde. Weder ich, noch mir Verwandte oder Verschwägerte noch Personen auf die ich aktiv oder passiv Einfluss habe, noch die auf mich aktiv oder passiv Einfluss hätten, mir dies nicht bekannt ist, sind am Fall beteiligt noch sonstweitig involviert.

Hallo Wissende!

Das würde doch bedeuten, dass, wenn mir einer übel gesinnt ist und weiß, dass ich gerade, um 16 Uhr, zu Hause meine Einmannparty feiere und das 14. Bier aufgeplöppt habe,

mir eins auswischen kann,

in dem er bei der Polizei anruft und behauptet, ich sei gerade eben noch Auto gefahren!

Mit welcher Rechtsgrundlage ist dem Manne hier der Führerschein entzogen worden, nur weil sich auf eine Zeugenaussage verlassen wurde, die reinste üble Nachrede, ohne jede Grundlage, gewesen sein kann?

Kann das in Zukunft jedem passieren? Bei Kerzenschein sitzt man mit der Liebsten zusammen und hat gerade das zweite Glas Wein aus, als die Polizei klingelt. …

Viele Grüße

M

PS.: Ich weiß natürlich, dass wer nachmittags, und überhaupt 2,5 Promille auf dem Kessel haben kann, ist auch sonst sicher kein Kind von Traurigkeit. Mir gehts nur mal um das Gesetzliche.

Hallo,

wenn das Fahrzeug vor kurzem bewegt wurde, hat das die Polizei am warmen Motor feststellen können. Von wem es bewegt wurde steht natürlich nicht auf der Motorhaube.

Gruß

Samira

Außerdem…
… jede Wette: Der Typ hat es ausgeplaudert.

Außerdem ist ihm nicht der Führerschein ‚entzogen‘ worden, sondern ‚sichergestellt‘. Damit hat die Polizei ihre Kompetenzen nicht überschritten.

… jede Wette: Der Typ hat es ausgeplaudert.

Hi, das denke ich ja auch, obwohl icht wahrhaben kann, dass jemand so blöde ist. Wer sich traut, besoffen zu fahren, ist sicher auch sonst nicht außerstande, zu seinem Schutze zu lügen.

Außerdem ist ihm nicht der Führerschein ‚entzogen‘ worden,
sondern ‚sichergestellt‘. Damit hat die Polizei ihre
Kompetenzen nicht überschritten.

Achso, diesen Unterschied kannte ich nicht.

Wie würde es weitergehen, im Fall des 55-jährigen Daimlerfahrers? Angenommen, er wurde wirklich denunziert und hat es NICHT zugegeben?

Gruß

HM

Hallo,

Hallo Samira,

wenn das Fahrzeug vor kurzem bewegt wurde, hat das die Polizei
am warmen Motor feststellen können.

Nunja, er kann das Auto ja auch im Stand laufen lassen haben, auf z.B. verschlossenem Grundstück. Was natürlich keinen Sinn ergibt, aber ihm auch die Fahrt deshalb nicht unterstellt werden kann.

Von wem es bewegt wurde
steht natürlich nicht auf der Motorhaube.

Richtig - eben!

Gruß

Samira

Gruß - HM

Das würde doch bedeuten, dass, wenn mir einer übel gesinnt ist
und weiß, dass ich gerade, um 16 Uhr, zu Hause meine
Einmannparty feiere und das 14. Bier aufgeplöppt habe,

mir eins auswischen kann,

in dem er bei der Polizei anruft und behauptet, ich sei gerade
eben noch Auto gefahren!

Ja, so isses. Es ist eine Zeugenaussage. Natürlich kann Aussage gegen Aussage stehen. Da wird ein Richter entscheiden. Würden sich zum Beispiel meherer Leute zusammen tun und behaupten, ich hätte soeben eine Straftat begangen, dann würde ich sicherlich deswegen belangt werden, zumal ja in dem von Dir genannten Fall auch die Indizien für die Richtigkeit der Zeugenaussage sprechen würden.

Mit welcher Rechtsgrundlage ist dem Manne hier der
Führerschein entzogen worden, nur weil sich auf eine
Zeugenaussage verlassen wurde, die reinste üble Nachrede, ohne
jede Grundlage, gewesen sein kann?

  1. Welche Motivation sollte der Anzeigende haben? Hätte er einen Grund dafür, würde seine Zeugenaussage sicher entsprechend gewertet werden.
  2. Eine falsche Aussage ist eine Straftat. Stell Dir vor, dem Zeugen könnte seine Aussage widerlegt werden - der geht ein großes Risiko ein!

Kann das in Zukunft jedem passieren? Bei Kerzenschein sitzt
man mit der Liebsten zusammen und hat gerade das zweite Glas
Wein aus, als die Polizei klingelt. …

Durch zwei Blutproben lässt sich feststellen, wann welche Menge Alkohol im Blut war.

Wie würde es weitergehen, im Fall des 55-jährigen
Daimlerfahrers? Angenommen, er wurde wirklich denunziert und
hat es NICHT zugegeben?

Ihm muss bewiesen werden, dass er

  1. zum Tatzeitpunkt alkoholisert war (evtl. durch zwei zeitlich versetzte Blutproben)

  2. der Täter war.

  3. ist einfach.

  4. ist kompliziert. Kann der Zeuge den Verdächtigen einwandfrei identifizieren? Kannte er ihn? Hätte er Gründe gehabt, ihn zu denunzieren?

Entschuldige, bitte, aber das ist doch lebensfremd:

Auto ja auch im Stand laufen lassen haben,
auf z.B. verschlossenem Grundstück. Was natürlich keinen Sinn
ergibt, aber ihm auch die Fahrt deshalb nicht unterstellt
werden kann.

In aller Regel wird der warme Motor eben zur Überzeugung führen, dass der Wagen gefahren wurde. Wenn man jede auch noch so entferne theoretische Möglichkeit ausschließen müsste, um von einer erwiesenen Tat sprechen zu können, wären unsere Gefängnisse leer.

Von wem es bewegt wurde
steht natürlich nicht auf der Motorhaube.

Richtig - eben!

Richtig. Aber es bleibt ein Indiz. Und gerade in der Zusammenschau mit anderen Indizien - gerade mit Zeugenaussagen - kann das für einen Beweis reichen.

Levay

vor jahren hat mich einer meiner mieter bei der polizei wegen blockieren seiner ausfahrt angezeigt.
die beamten kamen raus und befragten mich zu der sache und wir einigten uns,dass ich schnellstmöglich beiseite fahre.
plötzlich meinte der eine beamte:hier riecht es nach alkohol!
und mein mieter gab zu,getrunken zu haben,worauf der beamte fragte:haben sie denn ein fahrzeug bewegt?
daraufhin gab mein mieter an,mit der mofa,zur telefonzelle gefahren zu sein,um die polizei zu rufen.
ende vom lied–blutprobe,anzeige etc.
so kanns gehen.