Eine Rechnung mit anderer verrechnen?

Hallo!

Im Bekanntenkreis ist mir folgendes zu Ohren gekommen u ich frage mich, ob das rechtens ist:
Person A hat mit Energieversorger E jeweils einen Vertrag über Strom u einen über Gas abgeschlossen. Duch einen Fehler an der Heizung von A war der Gasverbrauch sehr hoch. Aufgrund dieser Tatsache sind Gaskosten i.H.v. ca 2 k€ aufgelaufen. Der Energieversorger hat nun der Person A einen Prepaid-Stromzähler (Guthaben muss aufgeladen u kann dann verbraucht werden; dieses Verfahren ist ja von Handys bekannt) eingebaut. Die Stromkosten sind jedoch mit den Abschlagszahlungen gedeckt worden. Ist das Vorgehen des Energieversorgers rechtens? Meiner Meinung nach nicht, denn die Stromkosten wurden ja immer beglichen, nur die Gaszahlungen konnten aufgrund der exorbitanten Höhe nicht sofort auf einen Schlag beglichen werden. Es existieren auch unterschiedliche Verträge über Strom u Gas, nur eben der Anbieter ist ein und derselbe. Darf E also einfach nen Prepaid-Stromzähler einbauen, obwohl es hier um Kosten fürs Gas geht?

fragende Grüsse

Mutschy

Hallo Mutschy

Auch wenn es sich um verschiedene Arten von Lieferungen handelt, ist
der Kunde der selbe. Aus Sicht des Energielieferanten ist ja klar,
dass der sich vor Schaden schützen will. Näheres zu dieser
Vorgehensweise findet man bestimmt in den AGBs des Lieferanten.

Gruss
Heinz

Hallo,

kurz gesagt: ja der Energieversorger darf.

es handelt sich hier um einen Verkäufer, der einen Kunden mit unterschiedlichen Waren beliefert. Wenn der Kunde einen Teil der Waren nicht bezahlt, kann der Verkäufer die künftige Lieferung aller Waren an diesen Kunden mit bestimmten Bedingungen verknüpfen.
In diesem Fall halt: Strom gegen Vorauszahlung.

Grüße
Mara