Eine rechtsfrage

mein man war vor 20 jahren mit eine frau zusammen.danach trennung.kurz danach starb die frau ganz überraschend.Ihre 3 kinder -aus früheren beziehungen-haben meinen man gebeten die beerdigung zu bezahlen,was er auch aus gutmütigkeit tat(die 3 kinder hatten kein geld dafür…angeblich!).
nach 17 jahren hat er ein brief bekommen v.der friedhofsverwaltung : das grab ist vegammelt,verwachsen und fast schon gefahr für andere besucher.wer weiss ob mein man auch für die pflege zuständig ist,obwohl die 3 "kindlein"damals hoch und heillig schworen(natürlich nur mündlich)aich selbst dann um das grab zu kümmern…ich wäre euch sehr dankbar für ein paar informationen.mich ärgert nur die dreistigkeit der 3…allle haben die neusten handys,autos usw. nur für das grab der mutter nicht mal 5 min. zeit.ich danke euch sehr.

Hallo!
Ich kann Ihren Unmut verstehen, dennoch ist es tatsächlich wie folgt:
Ihr Mann hat damals die Beerdigung bezahlt, demnach auch für das Nutzungsrecht für das Grab unterschrieben. Es ist also rechtlich sein Grab für das er zu sorgen hat und auch alle Kosten zu tragen hat im Falle einer Einebnung etc.! Auc hier gilt: Wer die Musik bestellt, zahlt auch! Es tut mir leid, Ihnen keine besseren Nachrichten geben zu können.
LG