Möchte gerne wissen, ob eine intime, also sexuelle Dauerbeziehung zwischen Zwillingsschwestern unter den Inzest-Paragraphen fällt und damit strafrechtlich verfolgt wird.
Vielen Dank
Möchte gerne wissen, ob eine intime, also sexuelle Dauerbeziehung zwischen Zwillingsschwestern unter den Inzest-Paragraphen fällt und damit strafrechtlich verfolgt wird.
Vielen Dank
Hallo,
strafbar ist der Beischlaf unter Geschwistern. Habe grad meine StGB-Kommentierung nicht da, aber meines Wissens gibts dafür auch Definitionen, wann er vollzogen ist oder nicht. Will hier nicht in FSK 18 abdriften, aber die mir bekannte Definition bezieht sich auf Aktivitäten zwischen Mann und Frau. Homosexuelle Aktivitäten wären imho nicht strafbar.
Gruss Hans-Jürgen
Hoi.
§173 Abs.2 StGB
„2) …Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.“
Ciao
Garrett
Hallo,
Bundesverfassungsgericht 2. Senat, Beschluss vom 26.02.2008
Az.: 2 BvR 392/07
Randnummer 94:
„Unter Strafe gestellt ist lediglich der Beischlaf zwischen leiblichen Geschwistern. Ausgenommen sind alle anderen sexuellen Handlungen zwischen Bruder und Schwester. Nicht erfasst sind auch sexuelle Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Geschwistern sowie zwischen nicht leiblichen, also Stief-, Adoptions- und Pflegegeschwistern. Dies heißt, dass es diesem Tatbestand nicht um den Schutz der Familie vor sexuellen Handlungen von Geschwistern und damit möglicherweise verbundenen negativen Folgen für die Familie geht, sondern allein um die Pönalisierung des Beischlafs zwischen leiblichen Geschwistern.“
Also keine Strafbarkeit.
Gruss
Iru
Morgen
- Ja.
Nein
- Verfolgt, wenn sie volljährig sind.
Folglich ebenfalls nein.
§173 Abs.2 StGB
„2) …Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die
miteinander den Beischlaf vollziehen.“
Eben. Zwei Schwestern können schon deswegen nicht strafbar werden, weil sie mangels dazu notwendiger physischer Ausstattung
nicht „den Beischlaf miteinander vollziehen“ können.
Dir scheint nicht klar zu sein, was der Hintergrund dieser Strafvorschrift ist: Es soll lediglich verhindert werden, dass durch inzestuösen Beischlaf Kretins gezeugt werden. Die Gefahr fällt bei zwei Schwestern schon aus biologischen Gründen weg.
smalbop
Hoi.
Jupp, habe mich auf die semantische Auslegung gestürzt - der kleine BGB-Schein reicht halt doch nich so weit…Schnellschuß am frühen Morgen…SORRY
Aber ist schon logisch, dass damit die Vermehrung unterbunden werden soll. Die Gefahr von gesundheitlichen Behinderungen der Kinder ist einfach zu groß.
Ciao
Garrett
Hallo smalbop,
passend hierzu würde es mich interessieren, ob es noch aktuell Bestrebungen gibt, diesen Paragraphen zu kippen. Mir kommt es reichlich diskriminierend vor, dass lediglich der Beischlaf unter Geschwistern verboten ist und nicht generell der Beischlaf bei Paaren mit erhöhtem Risiko auf Erbkrankheiten.
Wie Du schon schreibst, es liegt nicht an den Moralvorstellungen, dass es verboten ist, sondern mehr an der Reinhaltung des Erbguts.
Viele Grüsse
d.
passend hierzu würde es mich interessieren, ob es noch aktuell
Bestrebungen gibt, diesen Paragraphen zu kippen.
nein. das bverfg hat vor einiger zeit die vorschrift als verfassungsgemäß anerkannt.
Hallo,
danke für die Antwort. Ich kann die Entscheidung zwar nicht wirklich nachvollziehen, aber vielleicht werd ich aus dem Urteilstext schlauer.
Viele Grüsse
d.
Hallo,
danke für die Antwort. Ich kann die Entscheidung zwar nicht
wirklich nachvollziehen, aber vielleicht werd ich aus dem
Urteilstext schlauer.
habe es eben rausgesucht:
BVerfG, Beschluss vom 26.2.2008, 2 BvR 392/07
Danke für den Link.
d.