Eine Rentnerin ist seit 2011

zu 100 % behindert,steht unter Betreuung. Vor kurzem erhielt sie vom Finanzamt die Aufforderung eine Steuererklärung für 2010 abzugeben. Dies wurde von der Betreuung gemacht. Jetzt kam ein Steuerbescheid für das Jahr 2005 über 700€ Nachzahlung und einer für 2010 über 200€ Nachzahlung. Kurz darauf die Auforderung Steuererklärungen für 2006 - 2009 abzugeben. Wie kann das Finanzamt - aus einer Erklärung zwei Bescheide ableiten ? Aus Zahlen für 2010 einen Bescheid für 2005 erstellen ?? Soll die Dame wiedersprechen - und wenn gegen beide Bescheide ?

zu 100 % behindert,steht unter Betreuung. Vor kurzem erhielt
sie vom Finanzamt die Aufforderung eine Steuererklärung für
2010 abzugeben. Dies wurde von der Betreuung gemacht. Jetzt
kam ein Steuerbescheid für das Jahr 2005 über 700€ Nachzahlung

der ist bestimmt geschätzt, mal nachsehen…

und einer für 2010 über 200€ Nachzahlung. Kurz darauf die
Auforderung Steuererklärungen für 2006 - 2009 abzugeben. Wie
kann das Finanzamt - aus einer Erklärung zwei Bescheide
ableiten ? Aus Zahlen für 2010 einen Bescheid für 2005
erstellen ??

s.o. schätzung für 2005 auf basis der daten 2010

Soll die Dame wiedersprechen - und wenn gegen
beide Bescheide ?

wenn 2010 passt, warum sollte man da wiedersprechen? und wenn der 2005er passt, dann sollte man zahlen… (der 2005er kommt in 2013 evtl. zu spät, da die festsetzungsfrist abgelaufen ist -> prüfen(lassen))

gruß inder