Liebe/-r Experte/-in,
ich wohne seit zwei Jahren in einer kleinen Stadt, die in ihrem Gebäude am Busbahnhof Probleme hat.
Am Busbahnhof gibt es einen Warteraum, der seit Jahren täglich mehrere Stunden von Alkoholokern (niedrigsten Niveaus) „besetzt“ wird. Sie trinken und rauchen dort und labern in ihrer betrunkenen Art herum. Niemals sah ich, dass Personen, die auf einen Bus warteten, sich in den Warteraum zu den Alkoholokern gesellten.
Viele Personen haben sich bei der Stadtverwaltung schon beschwert. Heute auch ich.
Ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung sagte zu mir, dass diese Menschen sich ja irgendwo aufhalten müssen und dass auf mein Empfinden keine Rücksicht genommen wer-den könne.
Eine Mitarbeiterin behauptete mir gegenüber : „Der Gesetzgeber nimmt auf ihre Empfindungen keine Rück-sicht !“ nachdem ich gesagt hatte, dass ich die Alkoholiker am Busbahnhof als Belästigung empfinde. Auf meine Anmerkung, die Stadt selbst könne für ihre Gebäude Regeln aufstellen, behauptete die Mitarbeite-rin, dass das nicht ginge. Das ist natürlich Quatsch. Für die öffentliche Bücherei z.B. gibt es ja Regeln, die die Stadtverwaltung selbst aufgestellt hat.
Meine Fragen an Sie :
-
Hat die Stadtverwaltung das Recht oder gar die Pflicht gegenüber hunderten Mitbürgern und Touristen (die Busse benutzen), für das Gebäude am Busbahnhof (Warteraum, Toiletten, Kiosk ) Regeln aufzustellen ?
-
Darf eine Stadtverwaltung ihr Interesse, fünf Alko-holiker am Busbahnhof im öffentlichen Warteraum „gut verwahrt und kontrolliert“ zu wissen über die Empfin-dungen hunderter anderer Bürger stellen (und das auch noch mit dem bösen Kommentar : „Was gehen uns Ihre persönlichen Empfindungen an !“) ?
Mit freundlichen Grüßen
A. Knaup