Hallo,
mir ist die aktuelle Steuerrechtsprechung bezüglich der Spekulationsgewinne bekannt, Gewinne sind nach einem Jahr steuerfrei, Verluste dürfen innerhalb der Jahresfrist mit Gewinnen verrechnet und auch vorgetragen werden. Meine Frage: Wo ist die Grenze für Verluste die verrechnet werden dürfen, welche Verluste gehören dazu ?
Darf ich beispielsweise die zugewiesenen Verluste aus einem Venture-Capital-Fond (häufig Verlustzuweisung im 1. Jahr) gegenrechnen. Ich suche nach (legalen) Möglichkeiten meine zu versteuernden Spekulationsgewinne zu mindern,
Vorschläge ?
Danke
Hi Lars,
Spekulationsverluste wären nur angefallen, wenn Du die Anteile billiger verkauft, als gekauft hättest. Verlustzuweisungen aus der Anlage, mindern nur Dein ZVE, was aber mit der Spekulationssteuer nichts zu tun hat.
Die Steuerpflichtsgrenze für Spekulationssteuer liegt zur Zeit bei DM 1000.- p.a.
Ciao
Uwe
Ich denke, daß die Meinung von Lars nicht ganz korrekt ist. Wer Spekulationsgewinne versteuern muß, erhöht damit auch sein zu versteuerndes Einkommen. Demzufolge können Verlustzuweisungen aus einem VC-Fonds sehr wohl zur Steuerminderung führen, allerdings nicht als direkte Verrechnung mit Spekulationsgewinnen.
mfG AOL-Surfer
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