Na und? Selbst wenn sie selbständig wäre, würden sie eine
Steuernummer als Ehepaar bekommen…
sie hätten dann (Veranlagung gem. § 26b EStG vorausgesetzt) eine gemeinsame Steuernummer für die ESt und, falls die Ehegattin selbständig tätig ist, noch eine andere Steuernummer extra für die USt und ggf. LSt der Ehegattin.
Na und? Selbst wenn sie selbständig wäre, würden sie eine
Steuernummer als Ehepaar bekommen…
sie hätten dann (Veranlagung gem. § 26b EStG vorausgesetzt)
eine gemeinsame Steuernummer für die ESt und, falls die
Ehegattin selbständig tätig ist, noch eine andere Steuernummer
extra für die USt und ggf. LSt der Ehegattin.
Soweit, so klar wie Kloßbrühe… Für mich jedenfalls… Ich wollte den armen Kerl nicht noch mehr in Rage bringen und habs so formuliert… Wenn denn dann noch der Ehegatte selbständig wäre…
Au ja, und dann kriegt der Ehemann noch eine Einmann-GmbH verpasst, und die Ehegatten eine Grundstücksgemeinschaft, die an die GmbH vermietet.
Aber wenn der Ehemann für seine GmbH als beratender Ingenieur tätig ist, muss er die Steuernummer, die er dafür verpasst kriegt, auch für die ESt-Veranlagung mit seiner Gattin verwenden.
Das ist richtig ungerecht: Sie kriegt eine blitzblanke nagelneue eigene Steuernummer, bloß weil sie Tuppertöppe verkauft, und er muss seinen ganzen Kruscht incl. Gattin mit einer einzigen Steuernummer abhandeln. Kann man da nicht was machen, indem man vielleicht sein Büro in die Zuständigkeit eines anderen FA verlegt?