Folgenden Sachverhalt liegt die Staatsanwaltschaft Person A zur Last: Bei einem Verkehrsunfall fahrlässige Körperverletzung. Bei der polizeilichen Vernehmung nahm Person A keine Stellungnahme zum Sachverhalt und wollte sich später hierzu äussern. Nach einiger Zeit ging Person A ein Gerichtsurteil ohne vorher stattgefundener Verhandlung zu, in welchem er zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist. Da Person A mit seiner Aussage bis zur Verhandlung warten wollte, legte er Einspruch gegen das ihm zugesendete Urteil zu. Der Termin für die Verhandlung wurde Person A schriftlich mitgeteilt, ebenso eine Ladung zur Verhandlung. Einige Tage bekam Person A ein weiteres Schreiben vom Amtsgericht, in welchem ihm mitgeteilt worden ist, dass er zu dem genannten Termin nun doch nicht erscheinen muss.
Was hat es damit auf sich? Eine Verhandlung ohne den Angeklagten?
Person A wird nicht durch einen Anwalt vertreten