Hallo Zusammen,
kann mir jemand sagen, welcher Nettobetrag in Euro (inklusive Zuschläge etc.) sich hinter dem BAT VII „verbirgt“?
Ich bin 32 Jahre, ledig und habe keine Kinder.
Vielen Dank im voraus.
Grüße,
S.
Hallo Zusammen,
kann mir jemand sagen, welcher Nettobetrag in Euro (inklusive Zuschläge etc.) sich hinter dem BAT VII „verbirgt“?
Ich bin 32 Jahre, ledig und habe keine Kinder.
Vielen Dank im voraus.
Grüße,
S.
Hi hurra…
welche Krankenkasse? Kirchensteuer?
Gruß,
Anja
Hallo Anja,
BKK Gothaer VuD (13,9%), Kirchensteuer: ja.
Gruß,
Hurra.
Hi hurra…
welche Krankenkasse? Kirchensteuer?
Gruß,
Anja
Huhu Hurra,
bin keine Fachfrau, hatte gehofft, dass Dir jemand aufgrund der Angaben hilft, aber vielleicht wird Dir hier geholfen:
http://www.nettolohn.de/
Da kann man ein Formular ausfüllen und das Gehalt wird nach den Angaben berechnet.
Gruß,
Anja
Guten Morgen Anja,
das ist nett. Werde gleich mal reinschauen. DANKE!!!
Dir einen schönen Tag.
Gruß,
Hurra.
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Hi Anja,
habe reingeschaut: Dies ist leider ein „normaler“ Gehaltsrechner. Beim BAT werden einige Zulagen - soweit ich weiss - nicht versteuert!?!
Trotzdem danke!
Hurra.
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Hier: Dein Gehalt
Hallo!
Wenn Du bei einem kommunalen Arbeitgeber arbeitest (Angaben ohne Gewähr - wie beim Lotto):
Brutto: 1895 EUR
Netto: 1205 EUR
Grüße,
Désirée
DANKE, Désirée!!!
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habe reingeschaut: Dies ist leider ein „normaler“
Gehaltsrechner. Beim BAT werden einige Zulagen - soweit ich
weiss - nicht versteuert!?!
Du meinst wahrscheinlich die Allgemeine Zulage und den Ortszuschlag. Die Allg. Zulage ist meist recht gering (dreistelliger Bereich höchstens) und der Ortszuschlag kann sehr unterschiedlich sein, da er sich an den Lebenshaltungskosten in der Region orientieren soll. Und da ist es schon von ziemlicher Bedeutung, ob man in Nordhorn oder in München lebt.
Außerdem gibt’s meines Wissens nach noch Unterschiede abhängig davon, ob du beim Bund oder beim Land angestellt bist. Es ist also ziemlich schwierig, eine allgemeingültige Aussage zu machen.
Gruß,
Christiane
Beides steuerpflichtig!
Hi!
Aber sowohl der allgemeine Zuschlag als auch der Ortszuschlag sind steuerpflichtiges Einkommen!
Liebe Grüße
Guido