Eine Woche = 5 oder 6 Urlaubstage im Einzelhandel?

Hallo!

Wenn eine Angestellte im Einzelhandel arbeitet und Urlaub nehmen möchte, werden dann für eine Woche 5 oder 6 Tage angerechnet?
Das Geschäft hat nämlich 6 Tage geöffnet.
Sie arbeitet eigentlich nur in Teilzeit, ein paar halbe Tage die Woche, samstags eigentlich nie, aber wenn sie Urlaub nimmt, werden trotzdem 6 Tage abgezogen, oder?

Liebe Grüße
Monique

Hallo

Was ist denn zum Urlaubsanspruch vereinbart? Soundsoviele WERKtage oder ARBEITStage Urlaub?

Gruß,
LeoLo

Hallo!

Im Vertrag steht:
„Es besteht ein gesetzlich festgelegter Anspruch auf Urlaub.
Dieser beträgt 24 Tage (4 Wochen).
Bei einer Arbeitszeit von 2 Tagen / Woche entspricht eine Woche beantragter Urlaub 6 Urlaubstagen.“

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Hallo, heißt eine Woche besteht aus 6 Tagen. Heißt ganze 4 Wochen Urlaub oder aber stückelbar. Es kommt dabei nicht darauf an an welchen tagen gearbeitet wird, sondern auf den Vetrag und auf die Öffnungszeiten. Gruß und schönen Urlaub Sunny

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Danke für die Antwort!

Und ist es generell so im Einzelhandel, weil 6 Tage geöffnet ist oder in dem Fall nur, weil es so im Vertrag steht?

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Hallo

Auch wenn die konkrete Formulierung im AV eher irritiert als Klarheit schafft bleibt die Hälfte von 4 Wochen trotzdem 2 Wochen. der AG wäre demnach auch gut beraten, die 2 Wochen am Stück zu geben. Dann sind auch 12 Werktage zu setzen.

Gruß,
LeoLo

Danke für die Antwort!

Und ist es generell so im Einzelhandel, weil 6 Tage geöffnet
ist oder in dem Fall nur, weil es so im Vertrag steht?

Hallo,

weil es so im Vertrag steht.
Es kommt immer darauf an, ob und was im Vertrag zu Regelarbeitstagen steht.
Viele Beschäftigte im Einzelhandel haben Verträge auf Grundlage von einer 5 Tage-Woche (an wechselnden Tagen lt. Dienstplan). Dann ist die Berechnungsgrundlage für eine Urlaubswoche auch immer 5 Urlaubstage.
Allerdings kann dann auch der Urlaubsanspruch auf Grundlage einer 5-Tage-Woche anders berechnet werden.

&Tschüß
Wolfgang