Hallo Piper,
bitte schaue hierzu ins BGB, Abschnitt 4: http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#B…
Wann endet z. B. eine Frist, die an einem Mittwoch um 18.44
Uhr mit „einer Woche“ Laufzeit begann?
Ich hoffe, ich krieg’s noch richtig auf die Reihe. Wenn das Ereignis am Mittwoch, 18:44 Uhr war, dann endet die siebentägige Frist am nächsten Mittwoch, 24:00 Uhr* (§ 187 Abs. 1 BGB). Ist es eine einwöchige Frist, endet sie ebenfalls am nächsten Mittwoch, 24:00 Uhr* (§ 188 Abs. 2 BGG).
Einen Unterschied gibt es bei einer Frist von vier Wochen gegenüber der von einem Monat.
Gruß
Ultra
* bzw. geschäftsüblicher Arbeits- oder Dienstschluss