Ich stelle mir gerade folgende Sitation vor:
Jemand findet eine tolle Wohnung, die aber ein Zimmer zu viel hat.
Daneben kennt diese Person eine weitere Person, die einen Arbeitsraum für ein neu angemeldetes Gewerbe sucht.
Kann die erste Person die Wohnung normal mieten und unter Rücksprache mit dem Besitzer der zweiten PErson das nicht benötigte Zimmer untervermieten, ohne dass die erste PErson selbst „unternehmerisch“ tätig sein muss? Sprich, ohne ein Gewerbe o.ä. anmelden zu müssen…
Oder wäre es besser, den Besitzer zu bitten, selbst die Vermietung des Zimmers vorzunehmen? Wobei anzunehmen ist, dass das einzelne Zimmer keinen separaten Eingang besitzt und der Besitzer selbst oft wenig mit solchen „spielereien“ zu tun haben möchte…
Der Vorteil würde hier wohl bei einem Wohngeldantrag zum Tragen kommen, oder nicht? Denn die Wohnung wird somit kleiner, aber würde wohl kaum untern den Höchstbetrag von 330 Euro fallen. Und gleichzeitig würden die Einnahmen der ersten Person nicht zu seinem normalen Verdienst angerechnet werden…
Bei mir es so. In einer Stadt in Niedersachsen.
Ich nutzte einen Raum selber gewerblich. Nur Büro. Da ich aber das Gewerbe angemeldet hatte stand eines Tages ein Herr vom Bauamt (oder wie sich das nennt) um meinen Büroraum zu
Fazit, ich weiß seitdem, daß es eigentlich getrennte Toiletten geben muß. Und der Vermieter der sogenannten „Umwidmung“ von Wohn zu Gewerberaum zustimmen muß. Diesem wollte der Vermieter aber nicht zustimmen, obwohl vorher dieser Raum auch als Büro genutzt wurde. Der Vermieter wollte mir stattdessen einen weiteren Raum als Büro vermieten.
Also, wie auch schon andere sagten, gewerblich genutzte Räume können zwar aus Wohnräumen entstehen, allerdings bedarf das einer amtlichen Abnahme und Genehmigung. Schließlich sind wir ja hier in Deutschland, und das wäre ja noch schöner, wenn hier jeder machen würde was er wollte…