Hallo
Ist man eigentlich nur machtlos gegen die Willkür von Mobilfunkanbietern?
Mann hört so oft das Vertraghandys eingeschickt werden weil sie einen
Deffekt haben der nicht selbst Verursacht wurde und man bekommt sie
zurück geschickt mit der Bemerkung wie:
irreperabele Beschädigung der Platine,
oder so.
Trotzdem werden einem dann aber noch Gebühren angerechnet.
Als Laie ist man doch da Chancenlos. Wie soll man da noch reagieren
wenn man weiß das ein Handy immer anständig behandelt worden ist?
Viele Grüße
hm… ich hatte auch schon 2x ein Handy das eingeschickt wurde und habe so was noch nie erlebt. einmal wurde das gerät einfach ausgetauscht. bist du beim richtigen anbieter?
Habe mich gerade im Net weiter informiert. Das ist schon ein Hammer.
Der Fehler am Handy ist dem Hersteller bekannt gewesen und hat eine Reperaturvorschrift heraus gegeben das alle Geräte kostenlos repariert werden müssen.
Der betroffene Mobilfunkanbieter will davon nichts gewusst haben und daher wurde das Gerät unrepariert zurück geschickt.
Trotzdem werden einem dann aber noch Gebühren angerechnet.
Du schließt einen Mobilfunkvertrag, dass du mit der SIM-Karte das Handynnetz benutzen darfst. Dafür werden Gebühren fällig! Nicht für das Bekommen des Handys (bzw. nur indirekt).
Hallo,
Der Fehler am Handy ist dem Hersteller bekannt gewesen und hat
eine Reperaturvorschrift heraus gegeben das alle Geräte
kostenlos repariert werden müssen.
Wie ja bereits erwähnt hat der provider ansich erstmal nur recht wenig mit dem handy ansich zu tun (ausser, das er dieses herausgibt bzw. weiterreicht, damit der Kunde mit SEINEM Telefonnetz telefonieren und andere Dienstleistungen in Anspruch nehmen kann).
Der betroffene Mobilfunkanbieter will davon nichts gewusst
haben und daher wurde das Gerät unrepariert zurück geschickt.
Ein Mobilfunkanbieter hat gefühlte 5-10 Telefonanbieter und nochmal gefühlte 10 Lieferanten dieser Hardware da kann man es Ihm nicht verübeln, das er nicht über JEDE Neuregelung (die der Hersteller ja auch erstmal mitteilen muss) Bescheid weiss.
Ich habe bisher auch fast jedes zweite meiner Handys mal abgeben müsen und es ist jedesmal ungefragt und kostenlos umgetauscht bzw. repariert worden. Es ist also IMHO von Fall zu Fall abhängig.
Gruß
h.
Das stimmt m.E. so nicht… als Verkaufer des Handys trifft diesen nun mal die gesetzliche Gewährleistungspflicht, und bei vielen Anbietern wird diese durch eine den Kunden besserstellende 24 Monatige Garantie ersetzt.
In jedem Falle habe ich auch eine Kaufvertrag über das Handy geschlossen…
In jedem Falle habe ich auch eine Kaufvertrag über das Handy
geschlossen…
Ich will darauf hinaus, dass der Vertrag nicht unwirksam wird, nur weil das Handy nicht mehr funktioniert…
Der Mobilfunkvertrag an sich steht hier bisher auch nicht zur Diskussion
Der Mobilfunkvertrag an sich steht hier bisher auch nicht zur
Diskussion
Das verstehe ich anders:
UP: „Trotzdem werden einem dann aber noch Gebühren angerechnet.“
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