Liebe www-KollegInnen,
ich wundere mich immer wieder mal darüber, wie Dienstleistungsunternehmen wie z.B. DHL oder Internetanbieter dazu kommen, Ihre Neukunden „Anträge“ stellen zu lassen und sich damit den Anschein von Behörden geben. Sprachlich ist das doch - trotz eventuell vor Abschluß des Kauf-/Dienstleistungsvertrages erforderlicher Prüfung von Rahmenbedingungen (z.B. Bonität) - eigentlich völlig falsch, oder?
Die Wikipedia definiert einen Antrag so -
„Ein Antrag ist im öffentlichen Recht beziehungsweise im Prozessrecht das Begehren eines Verhaltens von einer öffentlichen Stelle (Behörde oder Gericht). Letzteres unterscheidet sich von der bloßen Anregung dadurch, dass beim Antrag eine Entscheidung erwartet wird und der Antragsteller auch ein Recht auf eine Entscheidung hat.“
- und da z.B. DHL keine Behörde ist, ist doch die Verwendung des Begriffes inkorrekt [obwohl es dem m.E. recht selbstherrlichen Gebahren mancher Großunternehmen gerecht wird].
Selbst einer Behörde gegenüber (sagen wir: ich beantrage einen neuen Pass) ist das für mein Gefühl doch eigentlich das falsche Wort, da ein Antrag (auch gem. Grimm) tendenziell eher eine Bitte oder ein Anliegen ist, während ich ja einer Behörde gegenüber Bürgerrechte geltend mache oder die Umsetzung eines Verwaltungsaktes veranlasse. Eine Bitte (z.B. ein HeiratsANTRAG) kann - ggf. auch ohne Begründung - abgeschlagen werden, aber diesen Entscheidungsfreiraum hat eine Behörde in der Regel nicht: sie muß ihre Aufgabe erfüllen, sofern ich die Voraussetzungen zur Veranlassung erfülle. Da ist es doch streng etymologisch gesprochen eigentlich nicht korrekt, dort einen Antrag zu stellen - oder bin ich da verquer?
Ich beantrage Kommentierung -
Liebe Grüße
Pengoblin