Einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars

Liebe www-KollegInnen,

ich wundere mich immer wieder mal darüber, wie Dienstleistungsunternehmen wie z.B. DHL oder Internetanbieter dazu kommen, Ihre Neukunden „Anträge“ stellen zu lassen und sich damit den Anschein von Behörden geben. Sprachlich ist das doch - trotz eventuell vor Abschluß des Kauf-/Dienstleistungsvertrages erforderlicher Prüfung von Rahmenbedingungen (z.B. Bonität) - eigentlich völlig falsch, oder?

Die Wikipedia definiert einen Antrag so -
„Ein Antrag ist im öffentlichen Recht beziehungsweise im Prozessrecht das Begehren eines Verhaltens von einer öffentlichen Stelle (Behörde oder Gericht). Letzteres unterscheidet sich von der bloßen Anregung dadurch, dass beim Antrag eine Entscheidung erwartet wird und der Antragsteller auch ein Recht auf eine Entscheidung hat.“

  • und da z.B. DHL keine Behörde ist, ist doch die Verwendung des Begriffes inkorrekt [obwohl es dem m.E. recht selbstherrlichen Gebahren mancher Großunternehmen gerecht wird].

Selbst einer Behörde gegenüber (sagen wir: ich beantrage einen neuen Pass) ist das für mein Gefühl doch eigentlich das falsche Wort, da ein Antrag (auch gem. Grimm) tendenziell eher eine Bitte oder ein Anliegen ist, während ich ja einer Behörde gegenüber Bürgerrechte geltend mache oder die Umsetzung eines Verwaltungsaktes veranlasse. Eine Bitte (z.B. ein HeiratsANTRAG) kann - ggf. auch ohne Begründung - abgeschlagen werden, aber diesen Entscheidungsfreiraum hat eine Behörde in der Regel nicht: sie muß ihre Aufgabe erfüllen, sofern ich die Voraussetzungen zur Veranlassung erfülle. Da ist es doch streng etymologisch gesprochen eigentlich nicht korrekt, dort einen Antrag zu stellen - oder bin ich da verquer?

Ich beantrage Kommentierung -

Liebe Grüße

Pengoblin

Hallo Pengoblin

Ein Heiratsantrag ist genauso ein Gesuch bzw. eine Forderung, wie
jeder andere Antrag auch. Das Recht auf zustimmende Antwort
beinhaltet die Formulierung eines Antrages jedoch nicht.

Ein Antrag wird mehr oder minder wohlwollend geprüft und dann
angenommen oder abgelehnt, ganz egal, an wen der Antrag gestellt
wird.
Natürlich hast Du völlig recht, dass Behörden Anträge nur im
Rahmen der Gesetze ablehnen können.

Gruss
Heinz

Hallo,

Das Recht auf zustimmende Antwort beinhaltet die Formulierung :eines Antrages jedoch nicht.

Exakt das ist es, was einen Antrag ausmacht. Übrigens haben wir doch auch unverschämterweise Mitgliedsanträge für unseren Verein. Aufgeregt hat sich darüber allerdings noch niemand (und falls es jemand tun würde, würden wir evt. auch von unserem Recht Gebrauch machen den Antrag abzulehnen).

Grüße,

Anwar

ich wundere mich immer wieder mal darüber, wie
Dienstleistungsunternehmen wie z.B. DHL oder Internetanbieter
dazu kommen, Ihre Neukunden „Anträge“ stellen zu lassen und
sich damit den Anschein von Behörden geben. Sprachlich ist das
doch - trotz eventuell vor Abschluß des
Kauf-/Dienstleistungsvertrages erforderlicher Prüfung von
Rahmenbedingungen (z.B. Bonität) - eigentlich völlig falsch,
oder?

Nein, das geht absolut in Ordnung. Der „Antrag“ - als Synonym für ein Angebot auf Abschluß eines Vertrags - ist nämlich auch im Zivilrecht, um das es in diesen Fällen geht, absolut gängige Terminologie (jedenfalls in der Rechtssprache). Man lese zum Beispiel nur einmal die §§145 ff BGB:

http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html

Wenn also ein Unternehmen einen Kunden auffordert, ihm den Abschluß eines Vertrages „anzutragen“, ist es weder selbstherrlich noch inkompetent, sondern eigentlich nur rechtlich präzise.

Man muß allerdings zugeben, dass in der Alltagssprache in der Tat die Assoziation „Behörde“ näher liegt als die des zivilrechtlichen „Angebots auf Abschluß eines Vertrages“.

Die Wikipedia definiert einen Antrag so -
„Ein Antrag ist im öffentlichen Recht beziehungsweise im
Prozessrecht das Begehren eines Verhaltens von einer
öffentlichen Stelle (Behörde oder Gericht). Letzteres
unterscheidet sich von der bloßen Anregung dadurch, dass beim
Antrag eine Entscheidung erwartet wird und der Antragsteller
auch ein Recht auf eine Entscheidung hat.“

  • und da z.B. DHL keine Behörde ist, ist doch die Verwendung
    des Begriffes inkorrekt [obwohl es dem m.E. recht
    selbstherrlichen Gebahren mancher Großunternehmen gerecht
    wird].

Für mich ist Wikipedia so ziemlich die letzte Quelle, auf die ich mich verlassen würde, wenn es um Genauigkeit und Vollständigkeit geht - jedenfalls was Rechtsfragen angeht.

Selbst einer Behörde gegenüber (sagen wir: ich beantrage einen
neuen Pass) ist das für mein Gefühl doch eigentlich das
falsche Wort, da ein Antrag (auch gem. Grimm) tendenziell eher
eine Bitte oder ein Anliegen ist, während ich ja einer Behörde
gegenüber Bürgerrechte geltend mache oder die Umsetzung eines
Verwaltungsaktes veranlasse. Eine Bitte (z.B. ein
HeiratsANTRAG) kann - ggf. auch ohne Begründung - abgeschlagen
werden, aber diesen Entscheidungsfreiraum hat eine Behörde in
der Regel nicht: sie muß ihre Aufgabe erfüllen, sofern ich die
Voraussetzungen zur Veranlassung erfülle. Da ist es doch
streng etymologisch gesprochen eigentlich nicht korrekt, dort
einen Antrag zu stellen - oder bin ich da verquer?

Wer ein Verwaltungsverfahren in Gang bringen will (sei es auf Erteilung eines Passes, einer Taxikonzession, oder einer Baugenehmigung, auf Erlass einer Ordnungsverfügung gegen einen benachbarten Industriebetrieb, oder auf was auch immer), tut das mit einem „Antrag“. Das ist der offizielle gesetzliche Terminus, vgl. §22 VwVfG:

http://bundesrecht.juris.de/vwvfg/__22.html

Was die Behörde mit so einem Antrag machen darf oder muß bzw. ob sie überhaupt etwas mit ihm machen muß, ergibt sich aus dem jeweils einschlägigen Fachrecht.

Hallo,

einfacher würde ich den Antrag auch als Willenserklärung bezeichen. Durch Zustimmung wird dann aus einem Antrag ein Vertrag. Und das istr auf alle Situationen umzusetzen, Amt, Heirat, Versicherung usw.

Gruß

Michael

einfacher würde ich den Antrag auch als Willenserklärung
bezeichen. Durch Zustimmung wird dann aus einem Antrag ein
Vertrag. Und das istr auf alle Situationen umzusetzen, Amt,
Heirat, Versicherung usw.

Ja, das geht auch, allerdings nur in einer Richtung: Jeder Antrag ist eine Willenserklärung, aber nicht jede Willenserklärung ist auch ein Antrag …

Liebe www-KollegInnen,

ich wundere mich immer wieder mal darüber, wie
Dienstleistungsunternehmen wie z.B. DHL oder Internetanbieter
dazu kommen, Ihre Neukunden „Anträge“ stellen zu lassen und
sich damit den Anschein von Behörden geben. Sprachlich ist das
doch - trotz eventuell vor Abschluß des
Kauf-/Dienstleistungsvertrages erforderlicher Prüfung von
Rahmenbedingungen (z.B. Bonität) - eigentlich völlig falsch,
oder?

Servus Pengoblin,
vielleicht ist es auch nur ein denglisches Relikt, hat mal irgendwann in USA ‚application‘ geheißen und ist dann auf dem Rückweg über das Web zum Antrag geworden. Ist ja auch nicht schlecht, wenn man sprachlich schon mal etabliert hat, wer da was, von wem, will.
Kai