folgende frage: ist es möglich, einen buchstaben im vornamen ändern zu lassen (bei einem 1 1/2 jährigen kind), der auch keine auswirkungen auf die aussprache hätte, z.b. von mark zu marc (von sinn und zweck mal ganz abgesehen)? wenn ja, was kostet sowas?
lass das mal meine sorge sein.
danke für deine supergenialkompetente antwort. hat mir echt weitergeholfen. gut, das wir solche experten wie dich in unserem forum haben! sonst müsste ich ja für immer total im dunkeln tappen, wenn es nicht solche experten wie dich gäbe .
tut mir leid, aber ich konnte nicht anders.
Naja, wäre schon anders gegangen. Frust von der Seele schreiben, den Artikel dann aber löschen, bevor man ihn online stellt. *auf die Schulter klopf*
Da es offenbar keinen wirklichen Fachmann dafür hier gibt, meine bescheidene Meinung. Rechtlich dürfte es keinen Unterschied machen, ob Du den ganzen Namen oder nur einen Teil davon ändern möchtest. Schließlich gibt es EINE Vorschrift für Änderungen und sie werden keinen Unterpassus für „Teiländerungen und Schreibweisen“ eingeführt haben. Also sollte eine Änderung der Schreibweise zu behandeln sein, wie eine vollständige Namensänderung.
eine Freundin hat sich einen Buchstaben in Ihrem Nachnamen ändern lassen. Alles kein Problem bei den Ämtern, hat nur ca. schlappe 2000 Euro gekostet.
Aber wie das bei Vornamen funktioniert, weiß ich nicht, könnte aber ähnlich sein.
Viele Grüße *hoffeichkonnteeinwenighelfen* Andrea
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Meines Wissens liegt der Unterschied in der Anerkennung des wichtigen Grundes. Beispiel: Nachname Hitler. Eine Änderung in Müller würde sicher abgelehnt, weil eine Änderung in Hiller ausreichend wäre, um das gleiche Ziel zu erreichen.