Einen Gebürtigen Kosovo-Albaner Heiraten

Hi Leute,

ich würde gern einen Gebürtigen Kosovo-Albaner Heiraten.Das Problem:Er lebt im Kososvo und ich bin leider Arbeitslos geworden.
Die Papiere sind alle fertig nur darf er im mom. nicht her kommen da ich ja nichts Verdiene.
Ich hörte das man so eine Art Unterlassungs erklärung von jemandem unterschreiben lassen kann,
der dann für alles was meinen Verlobten betrifft aufkommt.
(Verpflegung etc.)
Stimmt das? wenn ja wo kann ich das machen lassen?

Bitte helft mir ich bin sehr Verzweifelt

Danke schon im vorraus
Clara87

Hi

wenn du Deutsche bist spielt das Einkommen i.d.R. keine Rolle … allerdings gilt duies erst ab der Eheschließung. Bis dahin muss jemand eine VE = Verpflichtungserklärung übernhemen. Mehr erfährstz du ggf im Board von info4alien.de

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi

gruß fons

Hallo Clara,

ja, es gibt so eine Erklärung, es handelt sich dabie um eine Art Bürgschaft. In die dieser Bürgschaft erklärt der Bürge, dass er für den Lebensunterhalt und alles was damit verbunden ist aufkommt.

Natürlich muss der Bürge auch nachweisen, dass er die finanziellen Möglichkeiten hat, dies zu tun.
Am besten erkundigst Du Dich bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche Anforderungen erfüllt werden müssen.

Alles Gute und viele Grüße

Leo

Hi Leute,

Hi Clara87,

ich würde gern einen Gebürtigen Kosovo-Albaner :Heiraten.Das
Problem:Er lebt im Kososvo und ich bin leider :Arbeitslos geworden.

Welche Staatsangehörigkeit hast DU denn?

Die Papiere sind alle fertig nur darf er im mom. :nicht her
kommen da ich ja nichts Verdiene.

Hat er zudem eine Einreisesperre aufgrund einer Ausweisung oder ähnliches???

Ich hörte das man so eine Art Unterlassungs erklärung :von jemandem unterschreiben lassen kann,
der dann für alles was meinen Verlobten betrifft :aufkommt.
(Verpflegung etc.)
Stimmt das? wenn ja wo kann ich das machen lassen?

Das geht nur bis zur Eheschliessung, solltest du keine deutsche Staatsbürgerin sein, muss der Lebensunterhalt NACH der Heirat durch dich und deinen Mann gesichert sein. Da hilft auch keine Verpflichtungserklärung.
DU kannst das nicht machen lassen, da ja augenscheinlich dein Einkommen nicht ausreicht.

Das muss jemand machen der genug verdient. Kann bei der Ausländerbehörde erledigt werden, wo der Verpflichtungsgeber seinen Wohnsitz hat (angemeldet ist).

Bitte helft mir ich bin sehr Verzweifelt

Immer mit der Ruhe, das sind sie alle. :wink:

Danke schon im vorraus

Gerne

VG

gern einen Gebürtigen Kosovo-Albaner Heiraten
Problem:Er lebt im Kososvo und ich Arbeitslos

HABEN SIE DORT GEHEIRATET?

Die Papiere sind alle fertig nur darf er im mom.

UND ERST MAL AUF BESUCH?

ich nichts Verdiene.
Unterlassungs erklärung (Verpflegung etc.)

EINE BÜRGSCHAFT-DAS GIBT ES

Stimmt das? wenn ja wo kann ich das machen lassen?

GEHEN SIE DIREKT ZUR AUSLÄNDERBEHÖRDE UND LASSEN SICH BERATEN-DIE HABEN AUCH ALLE NÖTIGEN FORMULARE

VIEL GLÜCK

… das kann der Haftungsgeber bei der Ausländerbehörde unterschreiben.

alwosa

hallo,
tut mir leid, kann leider nicht helfen, aber einen guten rat geben vielleicht. such dir eine arbeit, heiraten läuft nicht weg, wahre liebe wartet.

Hallo Clare,

ein Bekannter kann deinen Freund einladen.
Die Einladung machst das Ausländeramt deiner Stadt.

Hallo,
das ist eine sogenannte „Verpflichtungserklärung“. Damit verpflichtet sich eine Person (oder mehrere Personen), für den gesamten Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherung aufzukommen, solange der zugereiste Ausländer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Sozialhilfe zu beantragen ist unmöglich.
Die Verpflichtungserklärung muss man bei der zuständigen Ausländerbehörde abgeben.
Viel Glück!

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Familiennachzug.

Hier wäre überhaupt zu klären, ob Sie einen entsprechenden Unterhaltsnachweis führen müssen.
Bei einem Nachzug zu deutschen Staatsbürgern ist hier von in der Regel abzusehen.

Sie sprechen wohl die Verpflichtungserklärung an. Das wäre eine Möglichkeit, die Äusländerämter tun sich allerdings schwer damit.

Sie sollten ein aufs Ausländerrechts spezialisierten Anwalt suchen.

Gerne stehe auch ich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.rechtsanwalt-familienzusammenfuehrung.de