Einen schönene guten Morgen an die

… Steuerexperten,
mein Ehemann ist Amerikaner und lebt und arbeitet auch noch ein weiteres Jahr dort. D.h. er ist nicht in Deutschland steuerpflichtig, wir können nicht gemeinsam veranlagt werden und ich muss mich weiterhin nach Steurklasse 1 versteuern lassen. Nun verdient er aber sehr viel weniger als ich und ich unterstütze ihn finanziell erheblich, damit er dort über die Runden kommt und seinen Umzug vorbereiten kann. Kann ich denn nicht wenigstens diesen Unterhalt von der Steuer absetzen und welche Belege bräuchte ich, um die Zahlungen ausreichend nachzuweisen?

Vielen lieben Dank für jede hilfreiche Antwort und vorweihnachtliche Grüße,
Anita

Hallo.

Unterhaltszahlungen an einen im Ausland lebenden Ehegatten können als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig sein. Ein aktuelles Urteil hat der Bundesfinanzhof am 05.05.2010 gesprochen (VI R 5/09, BStBl 2011 II S. 115). Lies Dir das Urteil auf Seiten des BFH mal durch (http://www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/entsche…).

Viele Grüße
Andreas

Liebe Ninnghizhidda,
Steuerberatung in persönlichen Fällen ist leider durch das Steuerberatungsgesetz bei Strafe verboten. Nur ünpersönliche Fragen können im Forum diskutiert werden.
Tut mir leid.
RHG.

Hallo.

Leider kann man diese Frage ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts nicht klären. Es ist empfehlenswert einen Steuerberater aufzusuchen und ihm auch die Unterlagen zu den Einkommensverhältnissen des Ehemanns einzureichen. Erst dadurch kann ermittelt werden, ob und wenn ja in welcher Höhe Unterhaltszahlungen geltend gemacht werden können.

Grüße.

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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hallo
das ist natürlich ein etwas verzwickter Zusammenhang, prinzipiell sollte man aber auf jeden Fall Unterhaltszahlungen an ein Familienmitglied als aussergewöhnliche Belastung ansetzen können.
Hierzu wäre alle Belege und die entsprechenden Zahlungen (vom Konto) hilfreich als Nachweis.

Hallo Anita,
den Unterhalt an deinen Ehemann kannst Du wie folgt von der Steuer absetzen:

Zu deiner Steuererklärung fügst Du bitte die Anlage „Unterhalt“ dazu, in der Du in den dafür vorgesehen Feldern die entsprechenden Angaben machst. Neben Name, Vorname etc. musst Du auch angeben, dass dein Ehemann im eigenen Haushalt lebt und welche Einkünfte und Bezüge er hat.

Absetzbar sind bis 2012 8.004 Euro jährlich, (ab 2013: 8.130 Euro) zuzüglich die Beiträge zu seiner Basis-Krankenversicherung!!

Aber: Seine eigenen Einkünfte werden darauf angerechnet, mit Ausnahme einer Kostenpauschale von 180 Euro und einem Anrechnungsfreibetrag von 624 Euro.

Wie sich das nun genau berechnet, spielt beim Ausfüllen der Formulare keine Rolle. Du machst einfach deine Angaben. Den Rest erledigt das Finanzamt.

Was Du also brauchst, ist ein Nachweis, was dein Mann in den USA verdient hat. Bitte umrechnen in Euro nicht vergessen.

Was zählt als Unterhalt von Dir:

  • Die Geldbeträge, die du in die USA überwiesen hast
  • Die Kosten für die Auslandsüberweisung
  • Kosten, die Du unmittelbar selbst für ihn getragen hast

Was ist noch wichtig: Du musst das Geld regelmäßig, also mindestens viertelährlich schicken, denn es dient ja zum laufenden Lebensunterhalt.

Schau Dir bitte mal das Formular im Internet an, wenn noch Fragen sind, melde dich bitte noch mal

Gruß
Ralf

Antwort nicht möglich, weil Mitglied abgemeldet???

Falls noch Bedarf besteht, dann bitte nochmal melden.

MfG Tagliatelle78