Hallo Anita,
den Unterhalt an deinen Ehemann kannst Du wie folgt von der Steuer absetzen:
Zu deiner Steuererklärung fügst Du bitte die Anlage „Unterhalt“ dazu, in der Du in den dafür vorgesehen Feldern die entsprechenden Angaben machst. Neben Name, Vorname etc. musst Du auch angeben, dass dein Ehemann im eigenen Haushalt lebt und welche Einkünfte und Bezüge er hat.
Absetzbar sind bis 2012 8.004 Euro jährlich, (ab 2013: 8.130 Euro) zuzüglich die Beiträge zu seiner Basis-Krankenversicherung!!
Aber: Seine eigenen Einkünfte werden darauf angerechnet, mit Ausnahme einer Kostenpauschale von 180 Euro und einem Anrechnungsfreibetrag von 624 Euro.
Wie sich das nun genau berechnet, spielt beim Ausfüllen der Formulare keine Rolle. Du machst einfach deine Angaben. Den Rest erledigt das Finanzamt.
Was Du also brauchst, ist ein Nachweis, was dein Mann in den USA verdient hat. Bitte umrechnen in Euro nicht vergessen.
Was zählt als Unterhalt von Dir:
- Die Geldbeträge, die du in die USA überwiesen hast
- Die Kosten für die Auslandsüberweisung
- Kosten, die Du unmittelbar selbst für ihn getragen hast
Was ist noch wichtig: Du musst das Geld regelmäßig, also mindestens viertelährlich schicken, denn es dient ja zum laufenden Lebensunterhalt.
Schau Dir bitte mal das Formular im Internet an, wenn noch Fragen sind, melde dich bitte noch mal
Gruß
Ralf