Einen unterschriebenen mietvertrag kündigen?

wie kommt man aus einem unterschriebenen mietvertrag,der erst am 01.12.2010 gültig ist,wieder raus?

wie kommt man aus einem unterschriebenen mietvertrag,der erst
am 01.12.2010 gültig ist,wieder raus?

Wie darf ich „ist erst am 01.12.10 gültig“ verstehen?

Man kündigt den Vertrag und bittet den Vermieter darum, dass er bereits jetzt nach einem neuen Mieter Ausschau hält. Man weist ihn auf seine Schadensminderungspflicht hin und bietet ihm an, dass man sich aktiv an der Suche beteiligen könnte - falls gewünscht. Man könnte und sollte ihm auch anbieten, die Kosten eines Zeitungsinserats zu zahlen.

Findet sich kein Mieter, muss man wohl oder übel in den sauren Apfel beissen und bis zum ordentlichen Kündigungstermin (3 Monate nach geplantem Einzug) Miete zahlen.

Sofort zum 28.02.11 fristgerecht kündigen.

ganz einfach: viele verwechseln den frühest möglichen einzugstermin mit dem beginn der „vertragslaufzeit“ - was ja aber falsch ist

Hallo

Man kündigt den Vertrag und bittet den Vermieter darum, dass
er bereits jetzt nach einem neuen Mieter Ausschau hält. Man
weist ihn auf seine Schadensminderungspflicht hin und bietet
ihm an, dass man sich aktiv an der Suche beteiligen könnte -
falls gewünscht. Man könnte und sollte ihm auch anbieten, die
Kosten eines Zeitungsinserats zu zahlen.

Kann man versuchen.

Findet sich kein Mieter, muss man wohl oder übel in den sauren
Apfel beissen und bis zum ordentlichen Kündigungstermin (3
Monate nach geplantem Einzug) Miete zahlen.

Nein!

BGH 21. Februar 1979 - VIII ZR 88/78, BGHZ 73, 350, 353 f.
BGH - BGHZ 99, 54

Die Kündigungsfrist beginnt nicht erst mit der Überlassung der Wohnung, sondern mit dem Zugang der Kündigung. Also kann der Fragesteller sofort den Vertrag mit dreimonatiger Frist kündigen, in dem Fall also „per 31.12.2010“. Eine eventuell vereinbarte Kaution und die Dezembermiete werden allerdings zur Zahlung fällig. Wäre er ein paar Tage früher dran, müsste er überhaupt keine Miete zahlen.

smalbop

Sofort zum 31.12.2010 kündigen.