Man hat mir mal gesagt, dass es wichtig ist, einen Zeugen zu einem Behördentermin mitzunehmen.
Ist das richtig?
Wenn ja, warum?
Man hat mir mal gesagt, dass es wichtig ist, einen Zeugen zu einem Behördentermin mitzunehmen.
Ist das richtig?
Wenn ja, warum?
Hallo,
Zeugen sind immer hilfreich, deshalb heiratet man ja auch unter Zeugen.
Wenn es nach dem Termin zu Unstimmigkeiten kommt steht im Zweifelsfall Wort gegen Wort. Kann man jedoch einen Zeugen benennen, erhält die eigene Aussage deutlich mehr Gewicht.
Gruß,
Steve
Das, was Dir der Sachbearbeiter sagt, muss nicht der Rechtslage entsprechen.
Kommt es später deswegen zu Streitigkeiten, steht Aussage gegen Aussage. Ist nie gut.
Um Deine Aussage zu untermauern, ist also Zeuge ganz nett.
Besser ist: sich wichtige aussagen SCHRIFTLICH geben lassen und nach wichtigen Gesprächen gleich Gedächtnisprotokoll anfertigen.
Übrigens: Du hast kein Recht, einen Zeugen mitzunehmen. Wenn Du also sagst, ich möchte meinen Kumpel als Zeugen dabei haben, kann der Behördenhansel „Nö!“ sagen. Was er nicht nur nur sehr gut begründet verweigern darf, ist die Mitnahme eines Beistandes. Ein Beistand hat im Grundsatz beseondere Rechte.
Also wenn Du jemand mitnehmen möchtest: KEINESFALLS als Zeuge bezeichnen, sondern NUR als Beistand.
Hallo,
das ist nur eingeschränkt richtig. Natürlich kann man das ganze im Lichte eines zukünftigen Rechtstreits sehen und dann mal „dankbar“ sein, wenn man jemanden dabei hat, der das eine oder andere bestätigen kann. Blöderweise ist es im öffentlichen Recht aber nunmnal so, dass ein guter Teil von Verwaltungsakten (zumindest wenn man mal Polizei, Straßenverkehr u.ä. mal weglässt) schriftlich ergeht und auch häufig nur dann wirksam ist (zB Gebührenbescheide, Baugenehmigungen, Leistungsbescheide usw.).
Das hat einen einfachen Grund: der Sachbearbeiter, der einem normalerweise gegenüber sitzt, hat - zumindest bis zu einer gewissen Bedeutung des Rechtsaktes - keine bis wenige Befugnisse. Er nimmt Sachverhalte auf und fertigt dann eine Entscheidung an, die er in der Regel durch Vorgesetzte genehmigen wenn nicht gar unterschreiben lassen muss. Das ist besonders deutlich bei allen Entscheidungen der Fall, die nicht auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts ergehen (zB Entscheidungen über Grundstücksverkäufe, im Arbeitsrecht oder zu anderen privatrechtlichen Verträgen - Miete, Pacht, Kauf usw -).
Nun könnte man natürlich auf der Grundlage einer Falschauskunft einen Vertrauensschutz erlangen und im Hinblick auf irgendeine Leistung (zB Umzugshilfe oder Darlehen) andere Rechtsgeschäfte tätigen. Wenn man dann anschließend einen ablehnenden Bescheid erhält, kann man mit Hilfe des „Zeugen“ natürlich in Richtung Schadenersatz was einfacher machen als ohne. Ob der dann in geeigneter Weise glaubhaft machen kann, dass man da was versprochen hat, was man nicht halten konnte, steht auf einem anderen Blatt. Außerdem ist ein „Zeuge“ kein Beteiligter im Verwaltungsverfahren im Sinne des §13 VerwVerfG (NRW)! Man darf ihn also zur Not vor die Tür setzen.
Der hier schon erwähnte Beistand ist eigentlich was anderes. Das ist eine Hilfe für Menschen, die sich nur schwer verständlich machen oder ausdrücken können wenn nicht gar hilflos oder in ähnlicher Weise zB im Sinne des BeurkG nicht oder nur eingeschränkt rechtsfähig sind (zB ein Betreuer). Den darf eine Behörde unter gewissen Umständen ablehnen, im Gegenzug darf der deutlich mehr als ein Zeuge, nämlich für ihn sprechen! Von daher ist hier vor einer Vermengung von Zeuge und Beistand abzuraten. Näheres kann man im §14 VerwVerfG (NRW) nachlesen.
Gruß vom
Schnabel
Anders geht es nicht, zumindest im Sozialrecht.
Für das Beisein eines Zeugen besteht kein Rechtsanspruch; möchte der Sachbearbeiter das nicht, kann er einen Zeugen problemlos ablehnen. Bei einem Beistand geht es nicht ohne weiteres.
Was also soll der Kunde machen, wenn der Behördernvertreter den Zeugen verweigert?
Und das Prinzip des Rechts-Beistandes hast Du nicht verstanden, denn der Gesetzgeber lässt Beistände auch für jene zu, die sich perfekt ausdrücken oder sich selbst vertreten können. Und der Wunsch nach einem Beistand muss nicht einmal dezidiert begründet sein.
In der Tat sind einige Personen als Beistände ausgeschlossen und der Beistand hat mehr und andere Befugnisse gegenüber dem Amt als ein Zeuge, aber faktisch bereitet das weniger Probleme als Falschaussagen eines SB, auf die sich der Kunde verlässt.
Wenn es darum geht, einen Kunden widerrechtlich von der Antragstellung abzuhalten oder zur Mitwirkung zwingen, wo keinerlei Mitwirkungspflicht bestellt, dann hat das mit dem Verwaltungsakt an sich und irgendwelchen späteren Entscheidungen nichts zu tun, ist aber dennoch ein täglicher Bestandteil der Verwaltungspraxis.
Der sachbearbeiter nimmt nicht einfach nur Sachverhalte auf wie ein Diktiergerät; er soll und muss beraten, er kommuniziert und manipuliert. Und eben genau an dieser Stelle sind Zeugen - verkleidet als Beistände - unabdingbar.