Hallo, liebe Gemeinde,
neulich hörte ich von einem, der es von einem Bekannten erfuhr, von einem, der den kennt, dem Nachstehendes widerfahren ist.
Es trug sich nämlich zu, dass jener sich einen tollen Werbeslogan für seine Ausflugsgaststätte hat einfallen lassen.
Das hat er unter Zeugen getan. Er hat ein bisschen daran herumgefeilt, und es gedanklich auf die Füße gestellt.
Dann ward ein Ausflugsgaststättenwirtestammtisch. Dort erzählte unser Ausflugsgaststättenwirt all den anderen Ausflusgaststättenwirten in der Runde, dass er sich hat diesen tollen Slogan einfallen lassen, und dass er mit diesem Slogan eine Kampagne zu veranstalten plant. Dieses sollt geschehen ab nächsten Monat.
Als unser Ausflugsgaststättenwirt eine Woche später die Zeitung aufschlägt, verschluckt er sich beim Lesen bald am Kaffee, gebrüht mit seiner Ausflugsgaststättenkaffeemaschine:
Ein, dem Ausflugsgaststättenwirtestammtisch anwesender anderer Ausflugsgaststättenwirt hat genau diesen Slogan, genauso und 1:1 für seine Werbung benutzt. Überall, in der Tagszeitung, in der Kinowerbung, im Ausflugsgaststättenwirtejournal erscheint sein Werbeslogan, doch nun benutzt vom anderen Ausflugsgaststättenwirt der benachbarten Ausflugsgaststätte.
Unser Ausflugsgaststättenwirt ist darob natürlich nicht sehr erbaut, und ärgert sich zutiefst über die Dreistigkeit seines Ausflugsgaststättenwirtskollegen, der den Ausflugsgaststättenwerbeslogan nun schrankenlos und ohne rot zu werden strapaziert.
Frage: Da mein Bekannter, dessen Freund der Bekannte vom Bekannten des Ausflusgaststättenwirtes ist, nicht davon ausgegehen mag, dass es eine Ausflugsgaststättenwirtewerbeordnung gibt, die mögliche Sanktionen behandelt:
Wie wird einem solchen Falle der Streitwert bemessen?
Wird anhand des Gesamtumsatzes der Ausflugsgaststätte der entgangene Umsatz erhoben, oder gibt es Richtwerte für eine solche, ich nenne es mal Verletzung des Urheberrechts?
Schönen Dank!
M