Einer von zwei Mietern privatinsolvent

Liebe Experten,

angenommen, man vermietet an ein Ehepaar. Beide sind auch als Mieter im Mietvertrag aufgeführt.

Nun bekommt der Vermieter ein Schreiben, daß über die Ehefrau das Privatinsolvenzverfahren eröffnet wurde. Mietschulden seien bisher nicht angfallen.

Was heißt das für den Vermieter?

Da die Ehepartner ja gesamtschuldnerisch für den Mietvertrag haften, kann der Vermieter nun quasi die insolvente Ehefrau und ihre Lage einfach ignorieren und zum Ehemann gehen und von dort die gesamte Miete verlangen? Oder wäre hier noch etwas anderes zu beachten?

Danke schön und viele Grüße.
Christian

genau so. Und wenn nicht die Frau bisher gezahlt hatte, so ändert sich doch auch gar nichts.