Hi!
Mich würde mal interressieren was für Folgen es haben kann wenn man z.B. um sich Karten im Internet kaufen zu können einfach mal älter macht.
Schönes Wochenende
Dirk
Wenn auf den Karten vermerkt ist, wie alt man sein muss, kommt es raus und auch so wäre es Urkundenfälschung! Sollte es zu Problemen kommen, ist man dann meist auf der falschen Seite, weil man bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht hat!
Wenn auf den Karten vermerkt ist, wie alt man sein muss, kommt
es raus und auch so wäre es Urkundenfälschung! Sollte es zu
Problemen kommen, ist man dann meist auf der falschen Seite,
weil man bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht hat!
Danke für deine Antwort. Die Konsequenzen sind dann also nach § 267 StGB Geldstrafe bis 5 Jahren Freiheitsstrafe, wobei eher nicht mit dem schlimmsten zu rechnen ist, da ja kein Profit damit geschlagen wurde.
Schönen Sonntag
Dirk
Wenn man im Internet falsche Angaben macht, ist das mangels Urkunde keine Urkundenfälschung. Eine Urkunde ist nämlich eine *verkörperte* Gedankenerklärung.
Levay
Wenn man im Internet falsche Angaben macht, ist das mangels
Urkunde keine Urkundenfälschung. Eine Urkunde ist nämlich eine
*verkörperte* Gedankenerklärung.
Aber legal ist es doch nicht, oder?
??Dirk??
Es ist nicht per se illegal. Man kann sich Konstellationen vorstellen, in denen es den Betrugstatbestand erfüllt. Erzähl doch mal, WIESO sich da jemand älter gemacht hat. Was hat er denn gekauft?
Levay
Es ist nicht per se illegal. Man kann sich Konstellationen
vorstellen, in denen es den Betrugstatbestand erfüllt. Erzähl
doch mal, WIESO sich da jemand älter gemacht hat. Was hat er
denn gekauft?
Er hat im Internet Kinokarten gekauft und der Kassiererin beim Abholen dann gesagt sein Vater hätte sie bestellt.
Er ist damit durchgekommen, aber mir war nicht ganz wohl bei der Sache. Und eigentlich macht er es ja nur so, denn es gibt keinen Unterschied ob man die Karten im Internet oder dort direkt kauft, außer das man sich den Platz direkt aussuchen kann.
Dirk
Anders gefragt: Wie alt war die Person und wieso konnte sie nicht einfach ihr echtes Alter angeben?
Levay
Anders gefragt: Wie alt war die Person und wieso konnte sie
nicht einfach ihr echtes Alter angeben?
Sie war 16 und hat sich als 18 ausgegeben, da man mindestens 18 sein musste.
Das einzige, was mir hier einfiele, wäre der Betrugstatbestand. Der würde allerdings die Absicht der rechtswidrigen Bereicherung voraussetzen. Hier sollte aber ja wohl bezahlt werden, darum würde ich mal sagen: strafrechtlich steht nichts zu befürchten.
Levay
Das einzige, was mir hier einfiele, wäre der
Betrugstatbestand. Der würde allerdings die Absicht der
rechtswidrigen Bereicherung voraussetzen. Hier sollte aber ja
wohl bezahlt werden, darum würde ich mal sagen: strafrechtlich
steht nichts zu befürchten.
Schön, danke. Dann kann ich jetzt ja auch weiterhin mit ihm ins Kino gehen ohne das wir gleich verhaftet werden (;
Dirk
Zum Glueck ist eben nicht alles strafbar…
…was wir als kids so angestellt haben 
DM
Wenn man im Internet falsche Angaben macht, ist das mangels
Urkunde keine Urkundenfälschung.
Ist ein schriftlicher Vertrag denn (immer) eine Urkunde? Wenn ich auf einem Papiervertrag ein falsches GebDatum angebe, ist das dann auch eine
Urkundenfälschung?
Grüße,
J~
Eine Urkundenfälschung hat immer etwas mit einer Täuschung über den Aussteller auf sich. Eine schriftliche Lüge als solche ist keine Urkundenfälschung. Urkundenfälschung wäre es z.B., in einem Ausweis sein Geburtsdatum zu ändern. Denn nun wird der Eindruck erweckt, der Aussteller habe dieses Datum in den Ausweis geschrieben.
Levay
Aber einiges schon…
Jedenfalls bei mir 