Einfach wegwerfen?

Hallo zusammen,

Beispiel:

In einem Sondereigentum von Person B (Garage und Nebenraum) sind Gegenstände (Werkzeuge, teilweise brauchbare teilweise unbrauchbare Dinge) von Person A.
D.h. also das Eigentum von Person A an „Sachen“, aber „Gebäude“ von Person B.
Es besteht keinerlei Mietverhältnis.
Die Sachen sind also im Prinzip "geduldet)

Nun will Person B die Wohnung inkl. dieser Garage und dem Nebengebäude verkaufen.
Dazu müssen die Gebäude natürlich leer sein.
Person B ist mit Person A verstritten und Person A möchte das nicht räumen. So ist zumindest die aktuelle Aussage von Person A.
Wie geht Person B nun vor?
Soll Person B selbst die Sachen räumen? Oder macht Person B sich da strafbar?
Muss Person B an Person A eine schriftliche Frist setzen?

Puuhh…schwer schwer…kann jemand helfen?

Vielen Dank!

Ich hatte etwas ähnliches mal gelesen, da hieß es, dass wenn in unserem Beispiel Person A seine Sachen nicht räumen möchte, person B einfach die Sachen sammelt sie an einen Ort stellt und Person B auffordert sein Eigentum abzuholen.
Nur stellt sich hier die Frage, wer haftbar gemacht wird sobald die Gegenstände als Müll angesehen werden und naja falsch entsorgt wurden, da weiß ich dann selber nicht weiter.
Vielleicht kann Person B ja noch einen Entsorgungsdienst o.ä. beauftragen und Person A vorwarnen dass zum Zeitpunkt X die Gegenstände allesamt entsorgt werden und zwar auf Kosten von Person A.

Als beispiel mal, wenn Leuten gekündigt wird weil sie sich nicht an die Mietvorschriften o.ä. halten (Sauberkeit etc.), diese Leute haben ja auch nur eine Bestimmte Frist die WOhnung zu räumen, da es sonst zu einer Zwangsräumung kommt und zwar auf IHRE Kosten!

ja schwer zu sagen…deshalb frage ich ja :smile:

der Vorteil ist sicher, dass es eh nur geduldet ist und kein Vertrag besteht.
Die Frage ist nur, wie gehe ich „korrekt“ vor?

Als beispiel mal, wenn Leuten gekündigt wird weil sie sich
nicht an die Mietvorschriften o.ä. halten (Sauberkeit etc.),
diese Leute haben ja auch nur eine Bestimmte Frist die WOhnung
zu räumen, da es sonst zu einer Zwangsräumung kommt und zwar
auf IHRE Kosten!

Die aber unter Umständen am Vermieter hängen bleiben können. Sollte der Mieter Pleite sein, darf der Vermieter in Vorleistung gehen und sehen wie er an sein Geld kommt.

Ich würde hier dem „Einsteller“ eine Frist zur Beseitigung der Gegenstände setzen, schriftlich und Zustellung mit Zeugen. Sollte nach Fristablauf nicht geräumt sein, würde ich einen Anwalt aufsuchen und mich über weitere Schritte beraten lassen.

Gruß
Tina

Nur die Beratung alleine kostet schon beim anwalt etwas…

Nur die Beratung alleine kostet schon beim anwalt etwas…

Ja und? Lieber ein paar Euro für eine Beratung ausgegeben, als viele Euro für nix und wieder nix.

Manchmal frag ich mich echt, warum Anwälte überhaupt studiert haben, wenn doch Jeder meint es mindestens genausogut hinkriegen zu können.

Gruß
Tina

Hallo,

so eine Schande, da studieren die Leute jahrelang und wollen dann für ihr Wissen und ihre Fähigkeiten noch Geld haben. Da sind die Handwerker doch besser, sie tapezieren mal die Wohnung oder Decken das Dach einfach so, ohne Entgelt…

Spass beiseite:

Wo liegt das Problem, stell" die Sachen dem Eigentümer vor die Haustür. Ansonsten nachweisbare Fristsetzung und danach Verwertung.

Gruss

Iru