Einfach Weitermachen?

Tach zusammen, also folgendes-die Mitarbeiter einer Firma(Familienunternehmen,GmbH) ca.80 Leute-bekommen schon seit mitte 2005 den Lohn nicht mehr regelmäßig.In 2005 manchmal fast 3 Monate nicht-also kurz vor der"Pleite". In 2006 gabs dann den Lohn in zwei Raten-also Lohn zb. für Mai-erste Zahlung ende Juni
zweite Zahlung-mitte,ende Juli-dann ab 2007 Lohn in drei Raten-
also zb. für Juni-erste Zahlung mitte Juli-zweite Zahlung Anfang
August-rest ende August/Anfang September!
Ach ja-die Art der Lohnzahlungen wird ohne Zustimmung der Arbeiter oder des Betriebsrates einfach so von der Geschäftsleitung vorgenommen!
Was sagt ihr dazu?
Dem Chef ist das Wurscht wie lange seine Mitarbeiter auf den Lohn warten müssen, er selbst ist ja davon nicht Betroffen.
Wer macht dem ein Ende?

Servus,

auch die Mitarbeiter zählen zu den Gläubigern, die die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen können. Auf diese Weise können sie die Bude mit kleiner Mühe platt machen und damit den späten Zahlungen ein Ende bereiten - Nürnberg zahlt immer pünktlich!

Schöne Grüße

MM

Zur Ergänzung

Nürnberg zahlt
immer pünktlich!

-> http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php

Hallo,

vielleicht lohnt sich mal ein gespräch mit dem Chef darüber, dass es eine Insolvenzantragspflicht für GmbHs und dafür auch eine Frist gibt (§ 64 GmbHG). Und dass ein Verstoß auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann oder die, dass der Geschäftsführer den Gläubigern gegenüber persönlich mit seinem Privatvermögen haftet. Es wäre doch unschön, wenn man als Arbeitnehmer Insolvenzantrag stellen müsste, um an das Insolvenzgeld der Bundesagentur zu kommen, (denn dann ginge die Insolvenzakte auch irgendwann an die Staatsanwaltschaft) …

Chrissie

Hallo!

Aus eigener, praktischer Erfahrung kann ich nur empfehlen, dass sich die Mitarbeiter zusammensetzten und ihren ausstehenden Lohn mit Fristsetzung SCHRIFTLICH beim AG anmahnen (max. 4 Wochen; Unterschrift von allen AN). Danach 2. Frist mit Ankündigung rechtlicher Schritte (max. 2 Wochen).
Wenn immer noch nichts passiert, hat jeder AN das Recht fristlos zu kündigen (erst nach fruchtlosem Ablauf der 2. Frist!) ohne i.d.R. eine Sperrzeit befürchten zu müssen.
Mahnungen entweder vom Chef gegenzeichnen lassen oder per Einschreiben/Rückschein schicken. Die AN brauchen auf jeden Fall einen stichfesten Beweis, dass der AG die Mahnung erhalten hat.
Sinnvoll ist aber in jedem Fall sich bereits bei Absetzung der 1. Mahnung mit dem Arbeitsamt in Verbindung zu setzen.
Das Arbeitsamt kommt für max. 3 Monate Lohnausfall auf und das meistens nur, wenn das Insoverfahren eingeleitet ist!
Aber, wenn Insoverfahren eingeleitet, kann kein AN mehr kündigen. Kündigungen können dann nur noch duch InsoVerwalter erfolgen.

Ganz klar: arbeitslos sein will heute keiner, aber dieser Betrieb steht gemäß den Beschreibungen so oder so vorm aus. Ich entnehme dem geschriebenen, dass der Chef seine Schäfchen bereits im Trockenen hat und im seine AN deswegen egal sind.
Die AN täten gut daran, sich schnellstens was neues zu suchen…

Im Zweifelsfall unbedingt einen Anwalt hinzuziehen (irgendjemand wird doch sicher eine Rechtschutzversicherung haben?).

Grüsse